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43. Bundesgesetz: Waffengesetz-Novelle 2010
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Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts am 19.7.2010 |
43. Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz-Novelle 2010) Der Nationalrat hat beschlossen: Das Waffengesetz 1996 – WaffG, BGBl. I Nr. 12/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 9: „§ 9 EWR-Bürger und Schweiz“ 2. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 16 folgender Eintrag eingefügt: „§ 16a Verwahrung von Schusswaffen“ 3. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zur Überschrift des 3. Abschnitts: „Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)“ 4. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zur Überschrift des 4. Abschnitts: „Schusswaffen der Kategorie B“ 5. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 20: „§ 20 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B“ 6. Im Inhaltsverzeichnis entfällt der Eintrag: „§ 26 Änderung eines Wohnsitzes“ 7. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 28: „§ 28 Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B“ 8. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zur Überschrift des 5. Abschnitts: „Schusswaffen der Kategorien C und D“ 9. Im Inhaltsverzeichnis lauten die Einträge zu §§ 30 bis 35: „§ 30 Schusswaffen der Kategorie C § 31 Schusswaffen der Kategorie D § 32 Ermächtigung zur Registrierung § 33 Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung § 34 Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D § 35 Führen von Schusswaffen der Kategorien C und D“ 10. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 39: „§ 39 Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B“ [...]
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das Bundesgesetzblatt:
www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_I_43/BGBLA_2... Quelle: www.ris.bka.gv.at 16.07.2010 |
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