Rechtsanwält*innen ...

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Projekt Familienmediation - Geförderte Mediation gemäß § 39c FLAG

"Mediation wird jeweils von 2 Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin...) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin...) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert.

Eine Mediationsstunde kostet 220 Euro pro Mediatorenteam und je nach Höhe Ihres Familieneinkommens, das Sie den Mediatorinnen und Mediatoren durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln und Ähnlichem nachweisen müssen, und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Bundeskanzleramt einen Zuschuss beziehungsweise müssen Sie einen Selbstbehalt leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen und Mediatoren errechnet. Sie bezahlen pro Mediationsstunde Ihren Selbstbehalt. Den Zuschuss vom Bundeskanzleramt wickeln die Mediatorinnen und Mediatoren mit den Vereinen und dem Bundeskanzleramt ab [...]

Eine Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich für Mediatorinnen und Mediatoren entschieden haben, die in der Liste des Bundeskanzleramts angeführt sind. Die von den Mediatorinnen und Mediatoren zu erbringenden Qualifikationen und sonstigen Bestimmungen zur geförderten Familienmediaton sind in den "Richtlinien zur Förderung der Mediation" näher definiert.

Ab 1. Oktober 2022 kann die Antragstellung um eine Förderung des Bundeskanzleramts auch Online eingebracht werden [...]"

Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at, 01/2023



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