In Begutachtungsentwurf zum ORF-Gesetz fehlt klarer gesetzlicher Auftrag, endlich die Hürden für 318.000 blinde und sehbehinderte ORF-Kunden abzubauen.
Wien - Keineswegs zufrieden ist der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV), die größte Selbsthilfeorganisation für die 318.000 dauerhaft sehbeeinträchtigten Menschen, mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf zum ORF- bzw. KommAustria-Gesetz.
Fristgerecht wurde am 28. Dezember eine fachlich fundierte Stellungnahme des ÖBSV-Dachverbandes beim Bundeskanzleramt eingebracht.
"Das derzeitige Angebot des ORF für blinde und hochgradig sehbehinderte Kundinnen und Kunden ist völlig unzureichend", vermisst ÖBSV-Präsident Mag. Gerhard Höllerer den auch in Hinkunft fehlenden klaren Auftrag des Gesetzgebers zur Barrierefreiheit an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. "In einer Aussendung noch vor Beschlussfassung der vorliegenden Gesetzesnovelle zeigt der ORF, dass er für dauerhaft sehbeeinträchtigte Österreicherinnen und Österreicher auch in Zukunft lediglich ein Mindestmaß an Barrierefreiheit bereitstellen möchte."
Der ÖBSV fordert daher vom Gesetzgeber einen klaren Auftrag an den ORF, einen rechtlich verbindlichen Stufenplan für Barrierefreiheit vorzulegen. "Mit dem Ziel, dass innerhalb des nächsten Jahrzehntes bis spätestens 31. Dezember 2020 alle Sendungen des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages mit Audiodeskription versehen werden und damit auch für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen zugänglich sind", ergänzt der ÖBSV-Präsident. Alle neuen, vom ORF (mit-) produzierten Fernsehfilme und Dokumentationen, auch wenn sie dem Unterhaltungsbereich zugeordnet werden, müssten ab Inkrafttreten des neuen ORF-Gesetzes barrierefrei als Hörfilme ausgestrahlt werden.
Auch dürften Fördergelder, z.B. jene aus dem Topf des "Fernsehfonds Austria", in Hinkunft nur noch dann gewährt werden, wenn die Filme mit einer Audiodeskription versehen werden, fordert Höllerer gleichzeitig einen ...
Quelle: ots 30.12. 2009/ ÖBSV
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