Wien - "Bekomme ich auch alles, was mir tatsächlich zusteht?" - das ist wohl die am häufigsten gestellte Frage in der Rechtsberatung der Arbeiterkammer (AK). Und viel zu oft müssen die AK BeraterInnen feststellen, dass das gar nicht der Fall ist."Die Angaben über geleistete Arbeit seitens Arbeitgebern und Arbeitnehmern weichen nur all zu oft auseinander. Und wenn es vor Gericht geht, dann zählen nur Beweise", sagt Kurt Retzer, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der AK Wien. "Selbst bei Vorliegen von Arbeitszeitaufzeichnungen ist eine vollständige Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht nicht immer möglich, aber ohne diese braucht der Gang zum Gericht gar nicht angetreten werden. Das gilt ganz besonders auch für Teilzeitbeschäftigte." Deshalb stellt die AK Wien auch den "Arbeitszeitkalender" allen ArbeitnehmerInnen zur Verfügung.Retzer: "Jeder sollte den Arbeitszeitkalender möglichst genau führen, denn: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser." Der AK-Arbeitszeitkalender kann ab sofort unter 01/310 00 10 454 oder unter bestellservice@akwien.at bestellt werden.Natürlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und anhand dieser die Lohnabrechnung zu erstellen. "Aber wir merken, dass sehr viele MitarbeiterInnen ihre Mehr- und Überstunden nicht korrekt oder überhaupt nicht ausbezahlt bekommen. Auch in Fällen, in denen betroffene ArbeitnehmerInnen Arbeitszeitaufzeichnungen führen, kommt es zu Differenzen. Oft bestätigen ArbeitnehmerInnen mit ihrer Unterschrift Monatslisten, die von den eigenen Aufzeichnungen abweichen. "Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen das aus Angst um ihren Arbeitsplatz in Kauf, stellen das nicht richtig und verzichten auf das ihnen zustehende Geld." Retzer rät jedenfalls, bei unterschiedlichen Aufzeichnungen das klärende Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Der Arbeitszeitkalender mit tagesaktuellen Aufzeichnungen kann dabei eine nützliche Argumentationshilfe darstellen. Oft werden Überstunden oder Mehrleistungen nicht alleine erbracht, sondern in Zusammenarbeit mit KollegInnen. ...
Quelle: ots. 4.1. 2010/ AK Wien
In Begutachtungsentwurf zum ORF-Gesetz fehlt klarer gesetzlicher Auftrag, endlich die Hürden für 318.000 blinde und sehbehinderte ORF-Kunden abzubauen.Wien - Keineswegs zufrieden ist der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV), die größte Selbsthilfeorganisation für die 318.000 dauerhaft sehbeeinträchtigten Menschen, mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf zum ORF- bzw. KommAustria-Gesetz.Fristgerecht wurde am 28. Dezember eine fachlich fundierte Stellungnahme des ÖBSV-Dachverbandes beim Bundeskanzleramt eingebracht."Das derzeitige Angebot des ORF für blinde und hochgradig sehbehinderte Kundinnen und Kunden ist völlig unzureichend", vermisst ÖBSV-Präsident Mag. Gerhard Höllerer den auch in Hinkunft fehlenden klaren Auftrag des Gesetzgebers zur Barrierefreiheit an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. "In einer Aussendung noch vor Beschlussfassung der vorliegenden Gesetzesnovelle zeigt der ORF, dass er für dauerhaft sehbeeinträchtigte Österreicherinnen und Österreicher auch in Zukunft lediglich ein Mindestmaß an Barrierefreiheit bereitstellen möchte."Der ÖBSV fordert daher vom Gesetzgeber einen klaren Auftrag an den ORF, einen rechtlich verbindlichen Stufenplan für Barrierefreiheit vorzulegen. "Mit dem Ziel, dass innerhalb des nächsten Jahrzehntes bis spätestens 31. Dezember 2020 alle Sendungen des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages mit Audiodeskription versehen werden und damit auch für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen zugänglich sind", ergänzt der ÖBSV-Präsident. Alle neuen, vom ORF (mit-) produzierten Fernsehfilme und Dokumentationen, auch wenn sie dem Unterhaltungsbereich zugeordnet werden, müssten ab Inkrafttreten des neuen ORF-Gesetzes barrierefrei als Hörfilme ausgestrahlt werden.Auch dürften Fördergelder, z.B. jene aus dem Topf des "Fernsehfonds Austria", in Hinkunft nur noch dann gewährt werden, wenn die Filme mit einer Audiodeskription versehen werden, fordert Höllerer gleichzeitig einen Anreiz an die Filmproduzenten: "Bei ...
Quelle: ots 30.12. 2009/ ÖBSV
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