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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2010

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2010 heranzuziehen.

Tabellenübersicht der Regelbedarfsätze
0 - 3 Jahre Euro 177,--
3 - 6 Jahre Euro 226,--
6 - 10 Jahre Euro 291,--
10 - 15 Jahre Euro 334,--
15 - 19 Jahre Euro 392,--
19 - 28 Jahre Euro 492,--
gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2010

Bezüglich der Voraussetzung für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in der Lohnsteuerrichtlinie 2002 (LStR 2002 Rz 795 bis Rz 804) verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2009 ...
Quelle: www.bmf.gv.at
Gesetz

Am 21. Oktober 2009 wurde das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 (FrÄG 2009) im Nationalrat beschlossen. Die wesentlichen Eckpunkte des Beschlusses des Nationalrats lauten:

* "Identitätskarte für Fremde"
Einführung einer Identitätskarte für Fremde, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, aber keinen Fremden- oder Konventionspass besitzen, damit sie über ein Ausweisdokument verfügen.

* Änderung und Straffung der Schubhafttatbestände
Erweiterung der Schubhafttatbestände: bei Vorliegen eines Folgeantrags, einer zurückweisenden Entscheidung in einem Dublin-Verfahren, bei Verletzung der Meldeverpflichtung oder der Gebietsbeschränkung muss Schubhaft verhängt werden, wenn eine Ausweisung bereits vorliegt oder ein Ausweisungsverfahren eingeleitet wurde.

* Meldeverpflichtung für Asylwerberinnen/Asylwerber
Einführung einer Meldeverpflichtung für Asylwerberinnen/Asylwerber im Zulassungsverfahren, wenn sich eine negative Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz abzeichnet; diese Fremden müssen sich in regelmäßigen Abständen bei einer Polizeiinspektion melden; die Verletzung der Meldepflicht stellt einen spezifischen Schubhafttatbestand dar.

* Aberkennung des Schutzstatus
Einführung der von Amts wegen vorzunehmenden Einleitung des Verfahrens auf Aberkennung des Schutzstatus bei straffällig gewordenen Asylwerberinnen/Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigten, wenn das Vorliegen einer Aberkennungsvoraussetzung wahrscheinlich ist; bei Straffälligkeit kommt es nach fünf Jahren überdies nicht mehr zu einer unwiderleglichen Aufenthaltsverfestigung. Der Status einer subsidiär Schutzberechtigten/eines subsidiär Schutzberechtigten kann aberkannt werden, wenn die Fremde/der Fremde schwere Straftaten begeht. Straffällig gewordene Familienangehörige können sich in Zukunft nicht mehr auf die Sonderbestimmungen für Familienverfahren berufen. Sie erhalten nur mehr den Status einer subsidiär Schutzberechtigten/eines subsidiär Schutzberechtigten. ...
Gesetz





Am 16. Oktober 2009 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die Abgabenexekutionsordnung und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009), zur Begutachtung versendet.

Die Begutachtungsfrist endet am 4. November 2009. ...
Quelle: Bundesminsiterium für Finanzen
Gesetz

Am 16. Oktober 2009 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010), sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das Kapitalversicherungs-Förderungsgesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen, zur Begutachtung versendet.

Die Begutachtungsfrist endet am 4. November 2009. ...
Quelle: Bundesminsiterium für Finanzen
Gesetz

Sozialarbeit bedeutet Dienst am Menschen und an der Allgemeinheit. Das ist nur möglich, wenn auch die erforderlichen Rechtskenntnisse vorhanden sind. Das Werk umfasst die wichtigsten Rechtsgebiete für die Sozialarbeit und bietet damit Basiswissen sowohl für Studierende als auch Praktiker. Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialhilferecht, Jugendwohlfahrtsrecht sowie Fragen der Menschenrechte werden in sechs Kapiteln umfassend und verständlich dargestellt und anhand von Beispielen näher erklärt.

Die Herausgeberin Dr. Brigitte Loderbauer ist Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck und Lektorin im Fachhochschulstudiengang „Sozialarbeit“ in Linz. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich sowohl beruflich als auch im Rahmen vielfältiger Vortragstätigkeiten mit Fragen der Sozialarbeit und ist auch Herausgeberin des Kinder- und Jugendrechtes. Sie ist Leiterin des Kriminalpolitischen Arbeitskreises in Linz. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen Jugendstrafrecht, Diversion und Justizverwaltung.

Alle Autorinnen und Autoren sind in Berufsfeldern tätig, die einen starken Bezug zur Sozialarbeit aufweisen und verfügen anhand ihrer Lehrtätigkeiten auch über profunde Erfahrungen, welche Rechtsprobleme in der täglichen Praxis von Bedeutung sind.



Orac Rechtspraxis
Wien 2009, 286 Seiten
Preis EUR 39,–
Best.-Nr. 97.37.01
ISBN 978-3-7007-4368-2 ...



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