"22. Auflage mit zahlreichen Aktualisierungen - Stand März 2015
Der Klassiker schlechthin - jedes Jahr aktualisiert!
350 Tipps und Tricks für Kleinunternehmer - Ausnahmen, Befreiungen, Bagatellgrenzen
Klaus Vögl stellt die Randbereiche des Arbeits- und Werkvertragsrechtes mit Auswirkungen im steuerlichen, gewerberechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich sowie andere Hilfestellungen für Klein- und Saisonbetriebe umfassend und praxisnah dar. [...]"
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Quelle: Buch & Mehr, Neuigkeiten aus der WKÖ 06.05.2015
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"Ersatz der Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Gewährleistungspflicht
Sachverhalt: Die Klägerin wurde mit der Lieferung und Verlegung eines Estrichs beauftragt. Um dem nachkommen zu können, bestellte sie bei einem Lieferanten Trittschalldämmplatten. Dieser wiederum bezog die Platten bei der Beklagten, der Herstellerin. Nach Verlegung des Estrichs kam es zu Rissbildungen im Boden, da die Platten nicht die zugesagte Belastbarkeit aufwiesen. Die Klägerin musste den gesamten Bodenaufbau wieder herausreißen und neue Platten sowie einen neuen Estrich verlegen. Sie machte gegenüber der Herstellerin der Platten sämtliche ihrer dadurch entstandenen Kosten geltend. Die Beklagte wendete ein, die Klägerin hätte sich dafür an ihren Vertragspartner (den Lieferanten) zu halten, da ihr dieser auch für den Ersatz der Aus- und Einbaukosten hafte. Der OGH gab der Klage – im Umfang dieser Aus- und Einbaukosten – Folge. [...]"
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Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 16/2015
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"Nachdem der VfGH die bisher geltende Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerben als verfassungswidrig erkannt hat, wurde das Grunderwerbsteuergesetz novelliert. Für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.5.2014 verwirklicht werden, gilt nunmehr Folgendes:
Die Steuer bemisst sich grundsätzlich – nach wie vor – vom Wert der Gegenleistung. Bei Grundstücksübertragungen (nicht nur unentgeltlicher, sondern auch entgeltlicher Natur) innerhalb des Familienverbands ist allerdings lediglich der dreifache Einheitswert maßgeblich. [...]"
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Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 10/2015
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""Wien investiert ins gute Zusammenleben"
Der Wiener Gemeinderat hat gestern die wichtigen Förderungen für mehrere Vereine aus dem Integrations- und Frauenbereich beschlossen. Insgesamt rund 6,8 Millionen Euro fließen in Organisationen, die im Auftrag der Stadt gutes Zusammenleben vorantreiben. "Die unterschiedlichen Vereine und Beratungsstellen setzen Bildungsangebote und vernetzen die Wienerinnen und Wiener. Gleichzeitig bieten sie Hilfe und Unterstützung für jene, die es notwendig haben. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt arbeiten die geförderten Vereine am guten Zusammenleben und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in unserer Großstadt", erklärt die Wiener Frauen- und Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger. [...]"
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Quelle: Rathauskorrespondenz vom 30.01.2015
Jugendliche Newsletter Pressemeldung
"Was sind die Ursachen für sexuelle Gewalt?
"Deutschland hat ein Problem in der Strafverfolgung von Vergewaltigungen," stellt die Menschenrechtsorganisation für Frauen, Terre des Femmes, im Frühjahr 2014 fest. Die jüngste Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen spricht von "für einen Rechtsstaat problematischen Befunden". [...]"
Weitere Informationen zur Sendung finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: scobel-Newsletter vom 26.01.2015
Frauen Gesetz Männer Newsletter TV-Sendung
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Ihr bestNET.Team
"371. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der die Suchtgift- Grenzmengenverordnung geändert wird
Aufgrund des § 28b des Suchtmittelgesetzes (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 71/2014, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:
Die Suchtgift-Grenzmengenverordnung (SGV), BGBl. II Nr. 377/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 361/2012, wird wie folgt geändert:
1. Im Anhang wird unter Punkt 3. „Suchtgifte gemäß Anhang IV der Suchtgiftverordnung“ zwischen den Zeilen „Fenetyllin“ und „Levamfetamin“ die Zeile „Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) 200,0“ eingefügt.
2. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Der Anhang in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 371/2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 185. Newsletter der BGBl.-Redaktion 23.12.2014
Gesetz Newsletter
"373. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der die Psychotropen-Grenzmengenverordnung geändert wird
Aufgrund des § 31b des Suchtmittelgesetzes (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2014, wird im Einvernehmen mit dem Bundeminister für Justiz verordnet:
Die Psychotropen-Grenzmengenverordnung (PGV), BGBl. II Nr. 378/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 346/2010, wird wie folgt geändert:
1. Im Anhang unter Punkt 2. „Stoffe des Anhangs IV des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 3 Abs. 1 Suchtmittelgesetz)“ entfällt zwischen den Zeilen „Flurazepam“ und „Halazepam“ die Zeile „GHB 200,0“.
2. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Der Anhang in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 373/2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 185. Newsletter der BGBl.-Redaktion 23.12.2014
Gesetz Pressemeldung
"92. Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1 - Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953
Das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, zuletzt geändert durch das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, wird wie folgt geändert:
1. § 7 Abs. 2 lautet:
„(2) Bei der Beratung von Rechtssachen, in denen die Rechtsfrage durch die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes bereits genügend klargestellt ist, genügt zur Beschlussfähigkeit die Anwesenheit des Vorsitzenden und von vier Stimmführern. Auf Verlangen jedes Mitglieds hat die (weitere) Beratung nur in Anwesenheit wenigstens der in Abs. 1 genannten Anzahl an Stimmführern stattzufinden.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 181. Newsletter der BGBl.-Redaktion 16.12.2014
Gesetz Newsletter
Zitat diePresse 24.11.2014 | 12:39:
"Die Privatuni für Psychotherapie hat einiges vor. Sie will schon im Herbst ein exklusives Medizinstudium anbieten; auch Jus und Pharmazie sind geplant. [...]"
Den gesamten Presse-Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.diepresse.com 24.11.2014 | 12:39
Zeitungs-Artikel