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Mediator*innen aus
ganz Österreich

 



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754 News gefunden


158. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2009, wird verordnet:

§ 1. Das Inverkehrbringen von Räuchermischungen, die einen oder mehrere der in der Anlage genannten Stoffe enthalten, ist verboten. Gleiches gilt für den Import und das Verbringen nach Österreich.

§ 2. § 1 gilt nicht für Produkte, Stoffe oder Zubereitungen, die gemäß den arzneimittel- oder apothekenrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht, nach Österreich importiert oder verbracht werden dürfen.

§ 3. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend das Inverkehrbringen, den Import, und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten, BGBl. II Nr. 58/2009, außer Kraft. [...]

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 13.05.2011
Gesetz

Zitat:
"Mediationsverfahren könnten Gerichte deutlich entlasten – Bei einem Pilotprojekt an Handelsgerichten wurden positive Erfahrungen gesammelt – Als nächstes sollen Mediationen an Zivilgerichten angeboten werden.

Wien - "Bei Konflikten zeigen viele keine Eigenverantwortung mehr. Da heißt es dann recht schnell: Mein Anwalt regelt das schon", weiß Gudrun Janach-Wolf, Obfrau vom Forum Wirtschaftsmediation. Die Folgen sind dann oft fatal: jahrelange, sündteure Prozesse, bis zu Höchstgerichten hinauf und wieder runter.

"Ein Richter sagte mir einmal nach einer Verhandlung: Diese Stunde hat die Parteien jetzt 10.000 Euro gekostet", berichtet Janach-Wolf im Standard-Gespräch. Und da sind beispielsweise verlorene Arbeitszeit und Energie nicht eingerechnet.

"10.000 Euro für nur einen einzigen Tag - das ist ein Betrag, mit dem schon ein ganzes Mediationsverfahren abgewickelt werden könnte", betont Janach-Wolf. Und genau das wird in jüngster Zeit immer öfter praktiziert: Bis jetzt liefen bei Handelsgerichten insgesamt 17 Mediationsverfahren, "dieses Frühjahr hatten wir eine starke Welle", bilanziert Janach-Wolf.

Konfliktparteien sind die eigentlichen Experten

Das Forum Wirtschaftsmediation ist bereits 1997 aus einer Ausbildungsgruppe heraus entstanden. Die gute Entwicklung der Mediation im Bereich des Familienrechts hatte die Gründungsmitglieder angeregt, gleiches auch im Bereich des Wirtschaftsrechtes anzubieten. 2008 wurde dann das Projekt an Handelsgerichten gestartet - seit eineinhalb Jahren gibt es nun konkret die Möglichkeit, Mediationen einzuleiten [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Roman David-Freihsl, DER STANDARD, Printausgabe, 12.5.2011
Zeitungs-Artikel

"Der UNESCO-Welttag der Kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung am 21. Mai soll Staaten und Zivilgesellschaften anregen, das Bewusstsein und Verständnis für kulturelle Vielfalt zu vertiefen. Im November 2001 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Tag ausgerufen.
Der Silberfuchs-Verlag, Hören und Wissen engagiert sich seit 2005 mit der mehrfach preisgekrönten Sachhörbuchreihe „Länder hören – Kulturen entdecken“ für Toleranz, Integration und Völkerverständigung. Bislang sind 17 Hörbücher erschienen, aktuell : Italien hören, Japan hören, Sinti und Roma hören, Spanien hören. Sprecher der Reihe u. a. Rufus Beck, Andreas Fröhlich, Rolf Becker, Dietmar Mues, Hannelore Hoger, Christoph Bantzer, Ercan Durmaz, Josef Tratnik und Holger Löwenberg. Die Hörreisen laden ein zu Streifzügen durch Geschichte und Kultur eines Landes -
mit Fakten, Zitaten, Beschreibungen, Geschichten und über 40 Musikbeispielen aus dem jeweils vorgestellten Land und sind ebenso informative wie unterhaltsame, klingende Kulturführer - „Studienreisen für Sofa“ (Die ZEIT)"

Weiter Infos finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter Silberfuchs Verlag vom 12.05.2011
Literatur Newsletter Promotion

"Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage ist mangelnde Qualifikation nicht der Grund, warum Frauen so selten in Führungspositionen gelangen. 30 Prozent der Personalentscheider halten sie sogar für grundsätzlich besser ausgebildet. Die Ursachen liegen wesentlich tiefer. Wo, erklärt uns Professorin Edeltraud Hanappi-Egger von der WU Wien im Interview.

Haufe Online-Redaktion: Professorin Hanappi-Egger, Sie vertreten die Abteilung für Gender und Diversitätsmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien. In Ihrem neuen Buch schreiben Sie über die Mythen und Geschlechter-Klischees im Management. Um welche handelt es sich da konkret?

Edeltraud Hanappi-Egger: Erstens, dass Frauen per se Technik verändern würden und es daher reicht, mehr Frauen in Forschung und Technik zu rekrutieren. Dieser Annahme liegt der Mythos zugrunde, dass Organisationen geschlechtsneutral seien. Wie sich aber zeigt, sind sie eher geschlechtsblind und erfordern eine massive Anpassungsleistung von Frauen [...]"

Das gesamte Interview finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung: Neuigkeiten im April 14.04.2011
Frauen Newsletter

"Werbemethoden zur Eintragung in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register

Immer wieder beschweren sich WK-Mitglieder über unseriöse Werbemethoden, die unter der Bezeichnung „Erlagscheinwerbung“ zusammengefasst werden.

Was versteht man unter „Erlagscheinwerbung“?

Bei der „Erlagscheinwerbung“ handelt es sich um eine Werbemethode, die darauf basiert, vorwiegend Eintragungen in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register bzw. entgeltliche Inseratschaltungen in der Form zu bewerben, dass Erlagscheine, Rechnungen, Korrekturabzüge oder dergleichen versandt werden. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, es wäre eine Pflichteinschaltung in ein amtliches Register oder ein Vertrag sei längst abgeschlossen!

Tatsächlich wird mit der Überweisung oder unterfertigten Rücksendung eines Formulars aber erst der „Vertrag“ abgeschlossen, was freilich nur im Kleingedruckten ersichtlich und überdies meist missverständlich formuliert ist. Solcherart zu Stande gekommene „Verträge“ gelten üblicherweise gleich für mehrere Jahre und müssen noch fristgerecht gekündigt werden, wenn eine „Vertragsverlängerung“ nicht gewollt ist.

In vielen Fällen werden auch tatsächlich geschaltete Inserate von unseriösen Anbietern schlicht kopiert und um Korrektur ersucht, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um die bereits vereinbarte Einschaltung. In Wahrheit liegt dann aber bei genauer Durchsicht ein neues Angebot eines anderen Verlages vor!

Die Kosten solcher Einschaltungen sind im Hinblick auf den „Werbewert“ meist völlig unverhältnismäßig (meist ca. € 800,- netto pro Jahr). Nicht selten enthalten solche Register, die häufig auch im Internet auftreten, lediglich eine Auflistung irregeführter Unternehmen.

Zulässig wäre diese Werbe- und Akquirierungsmethode nur dann, wenn eindeutig und unmissverständlich auf den Angebotscharakter dieser Aussendung hingewiesen wird. Die Judikatur ist diesbezüglich allerdings sehr streng, der bloße Hinweis „Offert“, „Einschaltungsangebot“ oder dergleichen allein reicht regelmäßig nicht aus. ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 11.04.2011
Newsletter

Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft

* Arbeitgeber,
* private Arbeitsvermittler und
* mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts.

Begriff des Stelleninserates

Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen, im Internet usw.) Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Allgemeine Hinweise auf Schildern wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nicht den Begriff des Stelleninserates, sofern nicht ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.

Mindestentgelt

Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe hat

* betragsmäßig,
* unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
* ohne anteilige Sonderzahlungen,
* unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern).

zu erfolgen.

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 14.03.2011

Kinder und Jugendliche spielen in vielen Rechtsbereichen eine wichtige Rolle, sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Der Gesetzgeber trägt diesem Umstand durch zahlreiche (Schutz-)Normen Rechnung und hat dies zuletzt auch durch die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung getan.

Kinder- und Jugendrecht umfasst die in diesem Zusammenhang wichtigsten Rechtsgebiete und wendet sich an Eltern, Erziehungsberechtigte, Pädagogen, Jugendbetreuer, Sozialarbeiter, Rechtsanwälte, Mediziner sowie Personen, die in Betreuungs- oder Beratungseinrichtungen, in Banken oder Versicherungen tätig sind und an alle Interessierten.

In insgesamt 14 Kapiteln werden Zivilrecht, Unterhaltsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Jugendwohlfahrtsrecht, Sozialrecht, Schulrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht sowie Fragen betreffend Konsumentenschutz und Jugendschutz umfassend und verständlich dargestellt und anhand von Beispielen näher erklärt. Ergänzend werden auch Einrichtungen zur Beratung, Information und Hilfe angeführt.

Die Autorinnen und Autoren sind ausschließlich Experten aus den jeweiligen Fachbereichen und beschäftigen sich wissenschaftlich mit der Materie bzw. verfügen als Praktiker/-innen über profunde Erfahrungen, welche (Rechts-)Probleme im Alltag von Bedeutung sind.

Die Herausgeberin:

Dr. Brigitte Loderbauer ist Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck und Lektorin im Fachhochschulstudiengang „Sozialarbeit“ in Linz. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich sowohl beruflich als auch im Rahmen vielfältiger Vortragstätigkeiten mit Fragen der Sozialarbeit und ist auch Herausgeberin von „Recht für Sozialberufe“. Sie ist Leiterin des Linzer Kriminalpolitischen Arbeitskreises. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen Jugendstrafrecht, Diversion und Justizverwaltung.

4. Auflage | Preis € 55,–
Wien 2011 | 404 Seiten
Best.-Nr. 87.11.04 | ISBN 978-3-7007-4832-8

Zu bestellen unter dem nachfolgenden ...
Gesetz Jugendliche Kinder

Mit diesem Problem ist fast jeder Mensch konfrontiert: Verantwortung für Kinder zu übernehmen, sei es für den eigenen Nachwuchs, beruflich als Lehrer, Erzieher oder ehrenamtlich als Leiter einer Jugendgruppe. Kommt das Kind zu Schaden oder schädigt es einen Dritten, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit der Aufsichtsperson.

In diesem Buch stellt der Autor daher eingehend dar, inwieweit sich Eltern, Lehrer und sonstige Erzieher im alltäglichen Umgang mit Kindern strafbar machen können und welche Sorgfalt sie anzuwenden haben. Dabei wird auf die Zulässigkeit von einzelnen Erziehungsmaßnahmen ebenso eingegangen wie auf das Problem, ob Erzieher Straftaten an Kindern oder durch Kinder aktiv zu verhindern haben. Den Sexualhandlungen der Kinder und Jugendlichen sowie deren Heilbehandlung ist jeweils ein eigenes Kapitel gewidmet.

Die 4. Auflage berücksichtigt neben aktueller Judikatur und Schrifttum die Änderungen der Rechtslage durch die Strafrechts-Änderungsgesetze der letzten Jahre und dem Familienrechts-Änderungsgesetz 2009.

Gegenstand eines neuen eigenen Kapitels sind besondere Rechtsfolgen strafbaren Verhaltens von Erziehern.

Der Autor:

Dr. Oskar Maleczky ist Richter am Landesgericht Korneuburg und Vortragender im Justiz-Bildungszentrum Schwechat sowie in der Erwachsenenbildung tätig. Er war davor Universitätsassistent und Lehrbeauftragter am Institut für Strafrecht der Universität Wien und Referent in der Straflegislativsektion im Bundesministerium für Justiz.

4. Auflage | Preis € 29,–
Wien 2010 | 160 Seiten
Best.-Nr. 87.40.04 | ISBN 978-3-7007-4661-4

Zu bestellen unter dem nachfolgenden Link: ...
Gesetz Jugendliche Kinder

Sozialarbeit bedeutet Dienst am Menschen und an der Allgemeinheit. Das ist nur möglich, wenn auch die erforderlichen Rechtskenntnisse vorhanden sind.

Das Werk umfasst die wichtigsten Rechtsgebiete für die Sozialarbeit und bietet damit Basiswissen sowohl für Studierende als auch Praktiker. Neben Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialhilferecht, Jugendwohlfahrtsrecht und Fragen der Menschenrechte werden nunmehr in insgesamt acht Kapiteln – zusätzlich auf Wunsch der Praxis auch Asyl- und Fremdenrecht sowie der Komplex Schulden und Recht – umfassend und verständlich dargestellt und anhand von Beispielen näher erklärt.

Alle Autorinnen und Autoren sind in Berufsfeldern tätig, die einen starken Bezug zur Sozialarbeit aufweisen und verfügen anhand ihrer Lehr- und Vortragstätigkeiten auch über profunde Erfahrungen, welche Rechtsprobleme in der täglichen Praxis von Bedeutung sind.

Herausgeberin:

Dr. Brigitte Loderbauer ist Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck und Lektorin im Fachhochschulstudiengang „Sozialarbeit“ in Linz. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich sowohl beruflich als auch im Rahmen vielfältiger Vortragstätigkeiten mit Fragen der Sozialarbeit und ist auch Herausgeberin von „Recht für Sozialberufe“. Sie ist Leiterin des Linzer Kriminalpolitischen Arbeitskreises. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen Jugendstrafrecht, Diversion und Justizverwaltung.

2. Auflage | Preis € 46,–
Wien 2010 | 360 Seiten
Best.-Nr. 97.37.02 | ISBN 978-3-7007-4750-5

Die Bestellmöglichkeit finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...

in allen oö. Bezirkshauptmannschaften (in Linz im LDZ)
in Zusammenarbeit mit den OÖ. Frauenberatungsstellen

Mit dem Jahresmotto "Chancen sehen, Wege gehen" wollen Landesrätin Mag.a Doris Hummer und das Frauenreferat in Zusammenarbeit mit den Oberösterreichischen Frauenberatungsstellen, Frauen in Oberösterreich rund um den internationalen Frauentag, am 8. März beraten und unterstützen. "Frauen sollen ihre individuellen Lebenswege entsprechend ihren Wünschen, Talenten und Begabungen gestalten - und das unabhängig von Rollenbildern und Klischees, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit als oberstes Gebot". Dazu braucht es Wissen und Unterstützung zu Fragen, die sich speziell Frauen stellen - wie beispielsweise:

- Wie kann der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Kinderpause aussehen?
- Welche Karenzmodelle für Frauen und Männer gibt es?
- Was braucht es, um die berufliche Karriereplanung/Neuorientierung erfolgreich umzusetzen?
- Welche Möglichkeiten zur Weiterbildung (Förderung) gibt es?
- Worauf soll bei einer Trennung oder Scheidung geachtet werden?
- Wie hoch ist meine Pension?

Je nach Themenschwerpunkt stehen am Aktionstag Juristinnen und Lebens- und Sozialberaterinnen aus den Oberösterreichischen Frauenberatungsstellen zu den unterschiedlichsten Themen mit Rat und Tat zur Seite.

Egal ob die Frauen Sorgen mit Ihrem Einkommen, ihren Schulden, ihrem Job oder ihrer Beziehung haben - sie finden kompetente AnsprechpartnerInnen.

Terminvereinbarung unter 0732/7720-11850. ...
Quelle: BABSI Traun Newsletter 09.03.2011
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