Wien - Sicherheit und Schutz vor Terroranschlägen sind die Hauptargumente, die für den Einsatz von Körperscannern sprechen. Doch wie stark belasten die Terahertzstrahlungen, die möglicherweise bald auf vielen europäischen Flughäfen eingesetzt werden, unsere Gesundheit?In der heute Donnerstag erscheinenden Ausgabe der ÄrzteWoche klärt Prof. Dr. Rolf Michel über die gesundheitlichen Risiken der neuen "Nackt-Scanner" auf.Das gesamte Interview mit Prof. Dr. Rolf Michel ist auch auf dem Medizin-Portal SpringerMedizin.at nachzulesen. Beachten Sie auch Themen-Schwerpunkt zum Thema Körper-Scanner. ...
Quelle: ots 12.1. 2010/ Springer-Verlag GmbH
Pressemeldung Promotion Zeitschrift
InhaltsverzeichnisArtikel 1 (Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung derAbgabenverwaltung des Bundes – Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010)Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988)Artikel 3 (Änderung des Umgründungssteuergesetzes)Artikel 4 (Änderung des Gebührengesetzes 1957)Artikel 5 (Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes 1934)Artikel 6 (Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953)Artikel 7 (Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes 1952)Artikel 8 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992)Artikel 9 (Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967)Artikel 10 (Änderung der Bundesabgabenordnung)Artikel 11 (Änderung des Finanzstrafgesetzes)Artikel 12 (Änderung des Rundfunkgebührengesetzes)Artikel 13 (Änderung des Entschädigungsgesetzes CSSR)Artikel 14 (Änderung des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes)Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link... ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at
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betreffend "Einmalzahlung für das Jahr 2010".Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link... ...
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St. Pölten - In St. Pölten gab Landesrätin Mag. Karin Scheele heute, 11. Jänner, bekannt, dass die Schuldnerberatung Niederösterreich ab sofort flächendeckend in allen politischen Bezirken des Bundeslandes zur Verfügung steht. "Ab heute wird der Ausbau der Schuldnerberatung verwirklicht. Dieser ist sehr wichtig, weil sich die Prognose des steigenden Bedarfs bewahrheitet hat. Alle WirtschaftsforscherInnen sagen für 2010 weiterhin eine angespannte Situation am Arbeitsmarkt voraus. Auch aus diesem Grund wird die NÖ Schuldnerberatung heuer wieder für viele NiederösterreicherInnen ein persönlicher Krisenmanager sein", so Scheele.Von diesem Ausbau in Form einer Aufstockung der Beratungszeit um 40 Wochenstunden profitieren insbesondere jene sieben politischen Bezirke Niederösterreichs, in denen bisher keine Sprechtage der Schuldnerberatung Niederösterreich gemeinnützige GmbH abgehalten wurden: Baden, Schwechat, Klosterneuburg, Lilienfeld, Korneuburg, Neunkirchen und Tulln.Während in Baden bereits heute der erste zusätzliche Sprechtag abgehalten wird, folgen die weiteren Termine morgen, 12. Jänner, in Schwechat, am 14. Jänner in Klosterneuburg, am 18. Jänner in Lilienfeld und Korneuburg, am 20. Jänner in Neunkirchen und am 25.Jänner in Tulln. Diese Sprechtage, die 14-tägig und teilweise sogar wöchentlich abgehalten werden, finden stets in den Räumlichkeiten der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft statt. Diese Ausweitung des professionellen und kostenlosen Angebots soll gewährleisten, dass die Schuldnerberatung näher zu den KundInnen kommt und letztere sich somit einen Teil des Anfahrtsweges sowie der damit verbundenen Kosten ersparen können. Ein Teil dieses Ausbaus ist auch die Ausweitung der Jugendprävention: Verstärkt sollen MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung Niederösterreich künftig in Schulen Workshops zu den Themen Konsum und Umgang mit Geld abhalten. Im Vorjahr konnten auf diese Weise 3.264 SchülerInnen erreicht werden. Ab Juni 2010 sollen nun auch so genannte "Finanzscouts" ...
Quelle: ots 11.1.2010/ Niederösterreichische Landesregierung
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2010 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistendenach § 25a Abs. 2 Z 1 ZDG ........................................................................................... € 289,20und der Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs. 2 Z 2 ZDG ............................. € 158,50Den gesamten Gesetzes-/Verordnungstext finden Sie im nachstehenden Link ... ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien imSchuljahr 2012/2013 im Bundesland Vorarlberg am ersten Montag im Februar.Den gesamten Gesetzes-/Verordnungstext finden Sie im nachstehenden Link ... ...
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5. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung derStrafgefangenenAuf Grund des § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, zuletzt geändertdurch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird verordnet:§ 1. Die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen (§ 52 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes –Bruttobetrag vor Abzug des Vollzugskostenbeitrages und des Anteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag)beträgt für die geleistete Arbeitsstunde:für leichte Hilfsarbeiten ..................................................................... € 5,00für schwere Hilfsarbeiten ................................................................... € 5,63für handwerksgemäße Arbeiten ........................................................... € 6,26für Facharbeiten ............................................................................. € 6,88für Arbeiten eines Vorarbeiters ............................................................ € 7,50§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der Bundesministerin für Justizüber die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen, BGBl. II Nr. 470/2008, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2010 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.Bandion-Ortner ...
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4. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe derAufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige BewährungshelferAuf Grund des § 12 Abs. 5 des Bewährungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 146/1969, zuletzt geändertdurch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird verordnet ... ...
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