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754 News gefunden


Wien - Sicherheit und Schutz vor Terroranschlägen sind die Hauptargumente, die für den Einsatz von Körperscannern sprechen. Doch wie stark belasten die Terahertzstrahlungen, die möglicherweise bald auf vielen europäischen Flughäfen eingesetzt werden, unsere Gesundheit?
In der heute Donnerstag erscheinenden Ausgabe der ÄrzteWoche klärt Prof. Dr. Rolf Michel über die gesundheitlichen Risiken der neuen "Nackt-Scanner" auf.

Das gesamte Interview mit Prof. Dr. Rolf Michel ist auch auf dem Medizin-Portal SpringerMedizin.at nachzulesen. Beachten Sie auch Themen-Schwerpunkt zum Thema Körper-Scanner. ...
Quelle: ots 12.1. 2010/ Springer-Verlag GmbH
Pressemeldung Promotion Zeitschrift


Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link... ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at
Gesetz

betreffend "Einmalzahlung für das Jahr 2010".

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Quelle: www.ris.bka.gv.at
Gesetz

Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 (Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der
Abgabenverwaltung des Bundes – Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010)
Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988)
Artikel 3 (Änderung des Umgründungssteuergesetzes)
Artikel 4 (Änderung des Gebührengesetzes 1957)
Artikel 5 (Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes 1934)
Artikel 6 (Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953)
Artikel 7 (Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes 1952)
Artikel 8 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992)
Artikel 9 (Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967)
Artikel 10 (Änderung der Bundesabgabenordnung)
Artikel 11 (Änderung des Finanzstrafgesetzes)
Artikel 12 (Änderung des Rundfunkgebührengesetzes)
Artikel 13 (Änderung des Entschädigungsgesetzes CSSR)
Artikel 14 (Änderung des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes)

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Quelle: www.ris.bka.gv.at
Gesetz

St. Pölten - In St. Pölten gab Landesrätin Mag. Karin Scheele heute, 11. Jänner, bekannt, dass die Schuldnerberatung Niederösterreich ab sofort flächendeckend in allen politischen Bezirken des Bundeslandes zur Verfügung steht. "Ab heute wird der Ausbau der Schuldnerberatung verwirklicht. Dieser ist sehr wichtig, weil sich die Prognose des steigenden Bedarfs bewahrheitet hat. Alle WirtschaftsforscherInnen sagen für 2010 weiterhin eine angespannte Situation am Arbeitsmarkt voraus. Auch aus diesem Grund wird die NÖ Schuldnerberatung heuer wieder für viele NiederösterreicherInnen ein persönlicher Krisenmanager sein", so Scheele.

Von diesem Ausbau in Form einer Aufstockung der Beratungszeit um 40 Wochenstunden profitieren insbesondere jene sieben politischen Bezirke Niederösterreichs, in denen bisher keine Sprechtage der Schuldnerberatung Niederösterreich gemeinnützige GmbH abgehalten wurden: Baden, Schwechat, Klosterneuburg, Lilienfeld, Korneuburg, Neunkirchen und Tulln.

Während in Baden bereits heute der erste zusätzliche Sprechtag abgehalten wird, folgen die weiteren Termine morgen, 12. Jänner, in Schwechat, am 14. Jänner in Klosterneuburg, am 18. Jänner in Lilienfeld und Korneuburg, am 20. Jänner in Neunkirchen und am 25.
Jänner in Tulln. Diese Sprechtage, die 14-tägig und teilweise sogar wöchentlich abgehalten werden, finden stets in den Räumlichkeiten der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft statt. Diese Ausweitung des professionellen und kostenlosen Angebots soll gewährleisten, dass die Schuldnerberatung näher zu den KundInnen kommt und letztere sich somit einen Teil des Anfahrtsweges sowie der damit verbundenen Kosten ersparen können.

Ein Teil dieses Ausbaus ist auch die Ausweitung der Jugendprävention: Verstärkt sollen MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung Niederösterreich künftig in Schulen Workshops zu den Themen Konsum und Umgang mit Geld abhalten. Im Vorjahr konnten auf diese Weise 3.264 SchülerInnen erreicht werden. Ab Juni 2010 sollen ...
Quelle: ots 11.1.2010/ Niederösterreichische Landesregierung

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2010 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende
nach § 25a Abs. 2 Z 1 ZDG ........................................................................................... € 289,20
und der Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs. 2 Z 2 ZDG ............................. € 158,50

Den gesamten Gesetzes-/Verordnungstext finden Sie im nachstehenden Link ... ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at

Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im
Schuljahr 2012/2013 im Bundesland Vorarlberg am ersten Montag im Februar.

Den gesamten Gesetzes-/Verordnungstext finden Sie im nachstehenden Link ... ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at
Gesetz

Wien - "Bekomme ich auch alles, was mir tatsächlich zusteht?" - das ist wohl die am häufigsten gestellte Frage in der Rechtsberatung der Arbeiterkammer (AK). Und viel zu oft müssen die AK BeraterInnen feststellen, dass das gar nicht der Fall ist.
"Die Angaben über geleistete Arbeit seitens Arbeitgebern und Arbeitnehmern weichen nur all zu oft auseinander. Und wenn es vor Gericht geht, dann zählen nur Beweise", sagt Kurt Retzer, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der AK Wien. "Selbst bei Vorliegen von Arbeitszeitaufzeichnungen ist eine vollständige Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht nicht immer möglich, aber ohne diese braucht der Gang zum Gericht gar nicht angetreten werden. Das gilt ganz besonders auch für Teilzeitbeschäftigte." Deshalb stellt die AK Wien auch den "Arbeitszeitkalender" allen ArbeitnehmerInnen zur Verfügung.
Retzer: "Jeder sollte den Arbeitszeitkalender möglichst genau führen, denn: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser." Der AK-Arbeitszeitkalender kann ab sofort unter 01/310 00 10 454 oder unter bestellservice@akwien.at bestellt werden.

Natürlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und anhand dieser die Lohnabrechnung zu erstellen. "Aber wir merken, dass sehr viele MitarbeiterInnen ihre Mehr- und Überstunden nicht korrekt oder überhaupt nicht ausbezahlt bekommen. Auch in Fällen, in denen betroffene ArbeitnehmerInnen Arbeitszeitaufzeichnungen führen, kommt es zu Differenzen. Oft bestätigen ArbeitnehmerInnen mit ihrer Unterschrift Monatslisten, die von den eigenen Aufzeichnungen abweichen. "Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen das aus Angst um ihren Arbeitsplatz in Kauf, stellen das nicht richtig und verzichten auf das ihnen zustehende Geld." Retzer rät jedenfalls, bei unterschiedlichen Aufzeichnungen das klärende Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Der Arbeitszeitkalender mit tagesaktuellen Aufzeichnungen kann dabei eine nützliche Argumentationshilfe darstellen. Oft werden Überstunden oder Mehrleistungen nicht alleine erbracht, sondern in Zusammenarbeit mit KollegInnen. ...
Quelle: ots. 4.1. 2010/ AK Wien

5. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der
Strafgefangenen
Auf Grund des § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird verordnet:
§ 1. Die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen (§ 52 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes –
Bruttobetrag vor Abzug des Vollzugskostenbeitrages und des Anteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag)
beträgt für die geleistete Arbeitsstunde:
für leichte Hilfsarbeiten ..................................................................... € 5,00
für schwere Hilfsarbeiten ................................................................... € 5,63
für handwerksgemäße Arbeiten ........................................................... € 6,26
für Facharbeiten ............................................................................. € 6,88
für Arbeiten eines Vorarbeiters ............................................................ € 7,50
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der Bundesministerin für Justiz
über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen, BGBl. II Nr. 470/2008, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2010 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.
Bandion-Ortner ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at
Gesetz


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