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Wien - Fünf spezialisierte Beratungsunternehmen bündeln ihrKnow-how und entsprechen damit dem Trend zu international undstrategisch abgestimmter Kommunikation in Krisen- und Konfliktfällensowie Prozessbegleitung. In Österreich mit dabei: preventK.Fünf spezialisierte und in ihrem Bereich führende Beratungsfirmenaus Österreich, der Schweiz, Deutschland, Grossbritannien und den USAhaben heute die Gründung einer internationalen Allianz für Krisen-und Rechtskommunikation bekanntgegeben. Die ausschließlichinhabergeführten Gründungsmitglieder sind: USA - Hellermann BaretzCommunications, Grossbritannien - Bell Yard, Deutschland - Results:S. Holzinger!, Schweiz - Roland Binz Kommunikation & Image. Dieeinzige klar auf Krisenkommunikation fokussierte österreichischeAgentur preventK. GmbH, in Wien, ist Österreichrepräsentant desNetzwerkes. Die CLC-Alliance (Crisis & Litigation CommunicatorsAlliance) entspricht mit ihren Leistungen dem zunehmenden Bedürfniszahlreicher Klienten nach strategisch abgestimmter,länderübergreifender Kommunikation in schwierigen Situationen. Kommunikation und Rechtsverfahren benötigen internationales Know-howDie Globalisierung hat dazu geführt, dass kommunikativeHerausforderungen immer weniger vor Ländergrenzen halt machen. Immeröfter nehmen Krisensituationen und Rechtsverfahrengrenzüberschreitende oder interkontinentale Ausmaße an. In diesemKontext haben sich die Gründungsmitglieder der CLC-Allainceentschlossen, ihre Klienten bei Bedarf mit dem strategischen undpraktischen Know-how eines bisher einzigartigen Netzwerks weltweit zuunterstützen. "Durch das vereinte Know-how können die Fachleute derCLC-Alliance ihren Klienten in Krisensituationen und beiRechtsstreitigkeiten über Landesgrenzen und Kontinente hinwegdieselbe professionelle Unterstützung bieten wie im Ursprungsland",erklärt Harald Schiffl, Eigentümer und Geschäftsführer der preventKGmbH. "Der Vorteil für die Kunden besteht darin, von koordinierterBeratung durch die Krisen- und Rechtskommunikations-Spezialisten inden jeweiligen Ländern zu profitieren. ...
Quelle: APA-OTS/ PreventK GmbH
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2010In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2010 heranzuziehen.Tabellenübersicht der Regelbedarfsätze 0 - 3 Jahre Euro 177,-- 3 - 6 Jahre Euro 226,-- 6 - 10 Jahre Euro 291,-- 10 - 15 Jahre Euro 334,-- 15 - 19 Jahre Euro 392,-- 19 - 28 Jahre Euro 492,-- gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2010Bezüglich der Voraussetzung für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in der Lohnsteuerrichtlinie 2002 (LStR 2002 Rz 795 bis Rz 804) verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2009 ...
Quelle: www.bmf.gv.at
Gesetz


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