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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Deutschland am 22. Februar 2010 seine
zentrale Behörde 1 gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des
Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 17/2010) wie folgt geändert:

Bundesamt für Justiz
Zentrale Behörde
D-53094 BONN
Deutschland

Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter nachfolgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_III_2...
Quelle: www.www.ris.bka.gv.at


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