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Wien (OTS) - Grundsätzlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn sie um ihr Recht auf Schadensersatz kämpfen müssen. Sie ersetzt aber nicht den entstandenen Schaden! Sie ist nach dem "Bausteinprinzip" aufgebaut: Das heißt es gibt Paketangebote von "klein" (Grundpaket mit einigen wenigen Einzelleistungen als Bausteinen) bis "umfassend" (Komplettpakete mit vielen Bausteinen). Ein Grundpaket kann mit Zusatzbausteinen - vom allgemeinen Vertrags-Rechtschutz über Mietfragen, bis hin zum Verkehrsrechtsschutz und zum Straf-Rechtsschutz ergänzt werden. Für die KonsumentInnen heißt es deshalb umso mehr: Achten Sie sehr genau auf die Inhalte der einzelnen Bausteine und darauf, was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.

Die AK- Checkliste für den Vertragsabschluss:

+ Fragen Sie sich vor Vertragsabschluss: Wird das richtige Risiko versichert? Welche Gefahren wollen Sie abdecken? In welchen Lebensbereichen haben Sie persönlich ein erhöhtes Risiko, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Achten Sie beim Baustein "Vertragsrechtsschutz" insbesondere darauf, ob Finanzveranlagungen und Streitigkeiten mit Versicherungen enthalten sind.

+ Oft haben Sie schon einen teilweisen Rechtsschutz: Etwa durch die Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Bereich, durch einen Mieterverein bei Mietrechtsstreitigkeiten.

+ Wenn Sie sehr viele Bereiche abdecken müssen, sind sogenannte Komplettpakete oft günstiger.

+ Achtung Wartefristen: Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz mit der Zusendung der Polizze und der Zahlung der ersten Versicherungsrate. Doch beim Rechts-schutz gibt es noch Wartezeiten von drei bis sechs Monaten. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Wartezeit eintreten, besteht keine Deckung.

+ Achtung: Zum Zeitpunkt des Verstoßes, gegen den sie mit Hilfe der Versicherung vorgehen wollen, muss die Rechtsschutzversicherung schon bestanden haben. Es gibt keine Deckung, wenn Sie beispielsweise die Rechtschutzversicherung jetzt abschließen, aber wenn die fehlerhafte Anlageberatung, gegen die Sie vorgehen wollen, schon 2007 stattgefunden hat.

+ Augen auf, wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben und Ihr Versicherungsvertreter eine Vertragsanpassung- oder Änderung vorschlägt: Gerade die inzwischen so häufigen Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen sind mit älteren Verträgen oft noch abgedeckt. Die Versicherer ködern ihre Kunden gerne mit höheren
Versicherungssummen, dahinter steckt aber oft der Ausschluss einer entscheidenden Leistung.

http://www.arbeiterkammer.at/online/test-privatrechtsschutz-...
Quelle: ots/ Arbeiterkammer Wien 20.5. 2010


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