ZITAT: "Der VKI gewinnt in erster Instanz zwei Prozesse gegen Firmen, die Zahlscheinzahler mit Gebühren "strafen". Für den VKI ist die erstinstanzliche Entscheidung ein großer Erfolg."
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http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/572028/index....Quelle: www.diepresse.com 11.6.2010
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