ZITAT: "Neben dem reinen Austauschverhältnis Arbeit gegen Entgelt haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber wechselseitig auch zahlreiche persönliche Verhaltenspflichten einzuhalten. Das Pendant zur Treuepflicht des Arbeitnehmers ist dabei die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers...."
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http://www.magazintraining.atQuelle: www.magazintraining.at 18.6.2010
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