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ZITAT: "Neben dem reinen Austauschverhältnis Arbeit gegen Entgelt haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber wechselseitig auch zahlreiche persönliche Verhaltenspflichten einzuhalten. Das Pendant zur Treuepflicht des Arbeitnehmers ist dabei die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers...."

Den gesamten Artikel finden Sie als pdf-Download auf der Website des "Training" -Magazins:

http://www.magazintraining.at
Quelle: www.magazintraining.at 18.6.2010


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