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221. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Verordnung optische Strahlung – VOPST) erlassen wird und mit der die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche geändert werden

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Verordnung optische Strahlung - VOPST)

Aufgrund der §§ 3 Abs. 7, 4, 5, 12 bis 15, 20 Abs. 2, 22 Abs. 4, 28 Abs. 5, 33 Abs. 5, 38 Abs. 1, 66, 69, 70, 72 Abs. 1 Z 4 bis 6 und Abs. 2 sowie 95 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2006, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 3. Expositionsgrenzwerte
§ 4. Bewertungen und Messungen
§ 5. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
§ 6. Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen
§ 7. Maßnahmen und Maßnahmenprogramm
§ 8. Inhalt des Maßnahmenprogramms
§ 9. Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, Kennzeichnung
§ 10. Natürliche optische Strahlung
§ 11. Ausnahmen
§ 12. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 13. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das Bundesgesetzblatt:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_II_22...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 08.07.2010


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