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"Blick auf die den Verbrauchern zuerkannten Rechte im Falle von Vertragsabschlüssen via Internet.

In Zeiten der Globalisierung und elektronischen Kommunikation wird das Internet immer häufiger für Warenbestellungen und -einkäufe verwendet, sodass es sich durchaus lohnt einen Blick auf die den Verbrauchern zuerkannten Rechte im Falle von Vertragsabschlüssen via Internet zu werfen.

Internet ist ein Fernkommunikationsmittel, das den Vertragsabschluss ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien ermöglicht. Aufgrund damit verbundener Gefahren, sowohl für den Verbraucher als auch den Unternehmer, hat der Gesetzgeber §§ 5a ff. Konsumentenschutzgesetz eingefügt, die ihrerseits auf der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatz-RL) beruhen. Ausschlaggebend ist, dass der Unternehmer über ein organisiertes Vertriebssystem verfügt, also nicht nur ausnahmsweise den Vertrag via Internet geschlossen hat. Ob die Parteien verschiedene Medien für Vertragsabschluss verwendet haben (z.B. Bestellung des Verbrauchers per e-mail und Annahme des Unternehmers durch Zusendung per Post) ist belanglos. Nicht anwendbar sind diese Bestimmungen hingegen auf im Fernabsatz abgeschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen, über Rechte an Immobilien (mit Ausnahme der Vermietung) sowie auf Verträge, die unter Verwendung von Automaten geschlossen werden. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/6rechtstipps/2011-06...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 23/2011


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