"Seit 1.1.1989 gilt auch in Österreich das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Dieses Übereinkommen ist auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien anwendbar, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten haben.
Es gilt auch, wenn sich nach den Regeln des IPR die Anwendung des Rechtes eines Vertragsstaates ergibt. Allerdings kann das UN-Kaufrecht vertraglich abbedungen werden."
Den gesamten Tipp finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/6rechtstipps/index.h...Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 25/2011
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