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"Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012, das diese Woche mit der Mehrheit der Koalitionsparteien den parlamentarischen Sozialausschuss passierte, sollen auch die Bestimmungen über die Bestellung des Bundesbehindertenanwaltes adaptiert werden.

Doch derzeit sieht es nicht danach aus, als ob das Pflegegeldreformgesetz 2012 noch vor der Sommerpause vom Nationalrat beschlossen werden kann. Denn: Für einen Beschluss wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig - und damit die Stimmen mindestens einer der Oppositionsparteien. Dies ist jedoch "angesicht der von der Opposition im Ausschuss geäußerten Einwände fraglich", heißt es in der Parlamentskorrespondenz (PK) [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.oebsv.at/home/235
Quelle: ÖBSV-Newsletter Wochen 25/26-2011


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