News > Zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gibt es für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) seit September 2009 die Möglichkeit, eine Förderung des Arbeitsmarktservices für die Einstellung des ersten Mitarbeiters zu erhalten. |
|
"Ab 11.7.2011 treten neue Fördervoraussetzungen in Kraft. Damit soll der Kreis der Personen, die eine Förderung beziehen können und für die eine Förderung bezogen werden kann, erweitert werden. Altersgrenze Die Altersgrenze für den ersten förderbaren Mitarbeiter (bisher höchstens 29 Jahre) fällt ersatzlos weg. Damit kann auch ein älterer Mitarbeiter mit Lebens- und Berufserfahrung, wie ihn EPUs oft benötigen, gefördert werden. Begriff des Ein-Personen-Unternehmens Künftig gilt auch als EPU, wer in den letzten fünf Jahren keinen anrechenbaren Dienstnehmer beschäftigt hat. Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von höchstens zwei Monaten (statt bisher einem Monat) bleiben unberücksichtigt. Tipp! Arbeitnehmer, die nach Ende der Lehrzeit während der Behaltezeit beim EPU beschäftigt werden, hindern den Bezug der Förderung nicht mehr. [...]" Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=627362... Quelle: UBIT Newsletter 14/2011 Woche 33 |