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Mediator*innen aus
ganz Österreich

 



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"In Nordamerika sind sie schon längst etabliert, nun halten Reality-TV-Shows in Arztpraxen vorwiegend über Schönheitschirurgie auch in Österreich Einzug. Bekannt durch ATV, „verschönern“ beispielsweise unter anderem Dr. Worseg und Dr. Millesi Patienten vor laufender TV-Kamera und gewähren dem Zuschauer vor dem Bildschirm tiefe Einblicke in die Welt der immerwährenden Jugend und der Schönheitsideale.

Die Richtlinie über Arzt und Öffentlichkeit bildet neben dem Berufsrecht den rechtlichen Rahmen für die erwähnten TV-Produktionen und besagt, dass der Arzt prinzipiell im Umgang mit Medien Zurückhaltung zu üben hat. Zudem hat er das Gebot der Sachlichkeit, die Interessen seiner Patienten, Ehre und Ansehen des Standes sowie die Berufspflichten zu beachten.

Zum Schutze des Patienten dürfen die Bilder von bzw. mit Patienten – entsprechend der oben genannten Richtlinie – nur mit deren Zustimmung durchgeführt werden. Das Einverständnis zur Veröffentlichung muss darüber hinaus gegenüber dem Arzt gegeben werden. Abbildungen von Körperteilen dürfen auch ohne Einverständnis des Patienten, allerdings nur unter Wahrung von dessen Anonymität veröffentlicht werden. Die erläuternden Bemerkungen zu dieser Richtlinie verdeutlichen noch einmal, dass einerseits auch für Bilder, die den Patienten mit dem Arzt zusammen zeigen, die ausdrückliche Zustimmung des Patienten benötigt wird. Andererseits muss die Zustimmung eben auch vor dem Arzt und nicht nur vor dem Medium gegeben werden, um den Arzt in den Veröffentlichungsprozess verantwortlich einzubinden. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.springermedizin.at/praxis/?full=23684
Quelle: SpringerMedizin.at - Newsletter 15.09.2011


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