"Im Jahr 2012 werden Unternehmen wieder mit zahlreichen Änderungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts konfrontiert. Neuregelungen zum Beschäftigtendatenschutz im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung oder die neuen gesetzlichen Regelungen zur Familienpflegezeit müssen in der Praxis umgesetzt werden.
Arbeitsrecht wird aber nicht nur durch (neue oder geänderte) Gesetze, sondern wesentlich auch durch die Rechtsprechung geprägt und entwickelt. Häufig werden die Gesetze erst durch die zu ihnen ergangene Rechtsprechung in einer für den Rechtsanwender vorhersehbaren Weise konkretisiert. Deshalb ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechungstendenzen ebenso unerlässlich wie die der aktuellen gesetzlichen Neuerungen. Beispielhaft zu nennen sind insoweit aktuelle wichtige Entscheidungen im Bereich des Befristungsrechts oder des Tarifvertragsrechts.
Auch die jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung werfen in der Praxis wieder zahlreiche Fragen auf: Inwieweit sind Mitarbeiterkontrollen nach den neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben noch zulässig? Welche Rechte und Pflichten bringt das Familienpflegezeitgesetz für den Arbeitgeber mit sich, was sind insbesondere die Folgen in kündigungsrechtlicher Hinsicht? Welche Auswirkungen haben die neuen gesetzlichen Regelungen auf die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, welche neuen Verpflichtungen kommen auf den Entleiher zu?
Unsere Fachtagung Arbeitsrecht 2012 beantwortet diese und viele weitere Fragen und zeigt auf, wie die Risiken der Neuerungen gehandhabt und die mit Ihnen verbundenen Chancen genutzt werden können.
Die Veranstaltung ist unverzichtbar für Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung und Mitarbeiter der Personalabteilung. [...]"
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.tuev-nord.de/de/Messen__Veranstaltungen_1829_DEU_...Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung 17.11.2011
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