"Vätern unehelicher Kinder muss laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht überhaupt zu beantragen. Die derzeitige Regelung, mit der das nicht möglich ist, ist verfassungswidrig, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger heute mitteilte.
„Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, so Holzinger. „Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird.“
Der VfGH folgt damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dem Staat wurde nun eine „Reparaturfrist“ bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger [...]"
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http://orf.at/stories/2130409/Quelle: orf.at/stories/2130409/ 11.07.2012
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