"195. Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung 1975
Artikel 2 Änderung des Strafregistergesetzes 1968
Artikel 3 Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung 1975
Die Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2013, wird wie folgt geändert:
1. In § 18 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „ , insbesondere in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes“.
2. In § 18 Abs. 2 entfällt der letzte Satz.
3. § 18 Abs. 3 lautet:
„(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 Abs. 2 SPG) versehen den kriminalpolizeilichen Exekutivdienst, der in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes besteht.“
4. Dem § 18 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Auf Antrag einer Gemeinde können die Angehörigen ihres Gemeindewachkörpers der Bezirksverwaltungsbehörde mit deren Zustimmung unterstellt werden, um kriminalpolizeilichen Exekutivdienst zu versehen. Die Unterstellung erfolgt mit Verordnung des Landespolizeidirektors nach Anhörung der Oberstaatsanwaltschaft, in deren Sprengel sich die Gemeinde befindet. Die Unterstellung ist durch Verordnung des Landespolizeidirektors
1. auf Antrag der Gemeinde oder
2. auf Antrag der Bezirksverwaltungsbehörde oder der Oberstaatsanwaltschaft, in deren Sprengel sich die Gemeinde befindet, soweit festgestellt wird, dass der Gemeindewachkörper die ihm übertragene Aufgabe nicht erfüllt,
aufzuheben.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_195...Quelle: www.ris.bka.gv.at 23.09.2013