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"507. Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG geändert wird

Aufgrund des § 8 Abs. 2 des Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetzes, BGBl. Nr. 523/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG, BGBl. II Nr. 272/2009, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ aufgehoben.
2. In § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag von „120 Euro“ durch den Betrag von „132 Euro“ ersetzt.
3. In § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a wird der Betrag von „100 Euro“ durch den Betrag von „110 Euro“ ersetzt.
4. In § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b wird der Betrag von „90 Euro“ durch den Betrag von „99 Euro“ ersetzt.
5. § 1 Abs. 2 wird aufgehoben. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_II_50...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 30.12.2013


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