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"492. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005 geändert wird

Auf Grund des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2013, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Durchführung des Asylgesetzes 2005 (Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005 – AsylG-DV 2005), BGBl. II Nr. 448/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 183/2011, wird wie folgt geändert:

1. Vor der Überschrift des § 1 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt:

„1. Abschnitt

Asylverfahren und Karten für Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte“

2. § 1 Abs. 3 entfällt.

3. In § 2 Abs. 1 bis 3 wird jeweils die Wortfolge „die Aktenzahl des jeweiligen Asylverfahrens (AIS-Zahl)“ durch die Wortfolge „eine Kartennummer“ ersetzt.

4. In § 2 Abs. 1 entfällt der letzte Satz.

5. In § 2 Abs. 4 lautet der letzte Satz:

„Auf der Vorderseite der Karten gemäß Abs. 1 bis 3 ist eine Kartennummer, die sich aus der Aktenzahl des Verfahrens (IFA-Zahl) und einer die jeweilige Karte individualisierenden Zahl zusammensetzt, anzubringen.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_II_49...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 23.12.2013


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