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"Zivilrecht: Vertragsrücktritt durch Verbraucher ohne Nachfristsetzung

Sachverhalt: Ein Bauunternehmen wurde mit der Errichtung eines Einfamilienhauses beauftragt. Der vom Bauunternehmen entworfene Einreichplan sah für die Garage eine Höhe von über drei Metern vor, die dadurch gegen die Niederösterreichische Bauordnung verstieß und für die folglich eine Baubewilligung nicht erteilt wurde. Warum letztendlich ein den Wünschen des Auftraggebers und der Bauordnung angepasster und bewilligungsfähiger Ausführungsplan – lediglich die eine Seite der Einreichplanung mit der Garagenhöhe wäre auszutauschen gewesen – nicht erstellt wurde, konnte vom Gericht nicht festgestellt werden. Jedenfalls teilte der Auftraggeber dem Bauunternehmen am 19.4.2012 schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag mit und wiederholte dies mit Schreiben vom 29.6.2012. Er setzte dem Bauunternehmen allerdings im ersten Schreiben keine Nachfrist. Das Bauunternehmen klagte die Auftragssumme ein, das Oberlandesgericht gab dem Auftraggeber nun recht. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/expertentipps/rechtstipp-zum-zivilrecht?14...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 14/2014


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