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"Mit der am 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Wohnrechtsnovelle 2015 wurde sowohl die Erhaltungspflicht des Vermieters für mitvermietete Wärmebereitungsgeräte (zB Heiztherme) festgesetzt als auch die Voraussetzungen für die wirksame Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum (zB Kellerabteil, KFZ-Abstellplätze) neu geregelt. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ksv.at/expertentipps/tipp-recht-wohnrechtsnovelle...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 22/2015


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