"YouTube: Verwertung von Videos durch Dritte zu kommerziellen Zwecken?
Sachverhalt:
Die Klägerin hatte ein Video über einen Polizeieinsatz hergestellt und auf das Internet-Videoportal YouTube hochgeladen. Die Beklagte ist Medieninhaberin einer Tageszeitung. Sie veröffentlichte einen Artikel über den Polizeieinsatz und illustrierte ihn mit vier Standbildern, die sie dem hochgeladenen Video entnommen hatte. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ksv.at/tipp-recht-verwendung-von-youtube-videos-d...Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 28/2015
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