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"96. Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes

Das Staatsanwaltschaftsgesetz, BGBl. Nr. 164/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2014, wird wie folgt geändert:

1. § 2a Abs. 3 lautet:

„(3) In den im Gesetz vorgesehenen Fällen hat die WKStA der OStA Wien zu berichten.“

2. In § 2a wird nach Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Bei der WKStA besteht ein internetbasiertes Hinweisgebersystem, über welches Hinweise insbesondere wegen der in § 20a Abs. 1 StPO genannten Vergehen oder Verbrechen auch anonym gemeldet werden können. § 80 StPO bleibt unberührt.“ [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_96/...
Quelle: 103. Newsletter der BGBl.-Redaktion 04.08.2015


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