"Sachverhalt:
Die Klägerin ist die eheliche Tochter der im Jahr 2011 verstorbenen Erblasserin, die Beklagte deren Enkelin. Ursprünglich waren die Klägerin und die Erblasserin übereingekommen, dass die Klägerin eine Liegenschaft samt Wohnhaus von der Erblasserin bekommen würde. Nach einem Streit übergab die Erblasserin diese Liegenschaft aber im Jahr 2000 heimlich an die Beklagte. [...]"
Den gesamten Rechtstipp finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ksv.at/expertentipps/rechtstipp-zeitpunkt-einer-s...Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 46/2015
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