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"388. Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Änderung der Verordnung zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG)

Auf Grund des § 43 Abs. 2 des Staatsanwaltschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 164/1986 (StAG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2015, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG), BGBl. Nr. 338/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II. Nr. 204/2013, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 2 wird vor dem Wort „Beschuldigten“ die Wortfolge „Angezeigten (Erstangezeigten), Verdächtigen (Erstverdächtigen) oder“ eingefügt.

2. In § 8 Abs. 1 zweiter Satz wird vor dem Wort „Beschuldigten“ die Wortfolge „Angezeigten, Verdächtigen oder“ eingefügt.

3. In § 8 Abs. 1 dritter Satz wird das Wort „Beschuldigte“ durch das Wort „Personen“ ersetzt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_II_38...
Quelle: 168. Newsletter der BGBl.-Redaktion 25.11.2015


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