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"61. Verordnung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die Leistungen der Rechtsanwälte im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten (Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte – VwG-PauschVgtV)

Auf Grund des § 56a Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung – RAO, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2014, BGBl. I Nr. 40/2014, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Pauschalvergütung

§ 1. Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2015 und die folgenden Kalenderjahre mit 31 000 Euro jährlich festgesetzt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_61...
Quelle: 41. Newsletter der BGBl. - Redaktion


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