"[...] (LK) Vor kurzem trat die bundesweite Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes in Kraft. Sie brachte wesentliche Neuerungen [...]
- Erhöhung der Höchstwirksamkeitsdauer der Verbindlichkeit von fünf auf acht Jahre.
- Bei Erneuerung genügt ein ärztliches Gespräch, ein Jurist nicht mehr zwingend notwendig.
- Schaffung der Möglichkeit der Abspeicherung im Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA – voraussichtlich im Jahr 2020) [...]"
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