"309. Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2015
Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2019, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet: [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_3...Quelle: 157. Newsletter der BGBl.-Redaktion 24. Oktober 2019
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