6. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 6 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„§ 6a. Einkommensberichte des Bundes“
2. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „Frauen“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“
4. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:
„Einkommensberichte des Bundes
§ 6a.
(1) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben über
1. die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
2. das Medianeinkommen von vollbeschäftigten Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe
zu enthalten.
(2) Der Bericht ist derart zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
(3) Der Bericht ist unverzüglich nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler auf der Internethomepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen und den Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen zu übermitteln. Von den Leiterinnen und Leitern der Zentralstelle ist der Bericht an die zuständigen Zentralausschüsse weiterzuleiten.
(4) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt, gilt abweichend von Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Frauen Gesetz
Wien (OTS) - Dank dem Engagement von 150 PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und Coaches kann die Firma bestNET.com insgesamt 4.500,- Euro an 'Licht für die Welt' überweisen. Der Geschäftsführer von bestNET, Gottfried Kerndler, ist mit der Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen, nicht einverstanden. Er möchte diese Spende als seine Art des Protests verstanden wissen.
Anlass für die bestNET.Aktion sind die Budgetkürzungen der Regierung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit auf blamable 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Diese Kürzungen stehen im krassen Widerspruch zu den gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft gemachten Zusagen, diesen Budget-Posten bis 2015 auf 0,7 Prozent anzuheben.
"So wie der Finanzminister von mir zu Recht erwartet, dass ich meine Steuern zahle, so erwarte ich, dass die Regierung, die im Namen Österreichs - also auch in meinem Namen - abgegebene Versprechen hält" fordert bestNET.Geschäftsführer Gottfried Kerndler und fügt hinzu, "Ich bin mit diesen Kürzungen nicht einverstanden und möchte daher im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten diese Einschnitte zumindest etwas korrigieren."
Die Spende von bestNET an 'Licht für die Welt' wird möglich, weil 150 PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und Coaches, allesamt bestNET.Kunden, deren Werbeeinschaltungen auf den bestNET.Portalen (www.bestHELP.at, www.psychologen.at, www.PsyOnline.at, www.coaching.cc, etc.) vorzeitig verlängern.
Mehr als 7 Prozent der Einnahmen aus dieser Aktion stehen jetzt für Augen-Operationen in den ärmsten Ländern dieser Erde zur Verfügung.
bestNET. - Verbindungen, die helfen ...
Quelle: ots.at/bestNET.Information-Service GmbH 14.1.2011
bestNET.Aktuell Pressemeldung Spenden
"Mobile Anwendungen liegen im Trend und es kommen täglich neue hinzu. Das Potenzial für die betriebliche Weiterbildung gilt es jedoch noch zu entdecken.
Traditionell wird das Lernen mit einem Klassenzimmer assoziiert, wo der Lerner den Ausführungen eines Lehrers lauscht. Eine Vorstellung in unseren Köpfen, die künftig immer stärker verblassen wird, angesichts der neuen technischen Möglichkeiten, die uns Smartphones, iPads und Tablet-Pcs zunehmend bieten. Insbesondere die rasante Entwicklung der mobilen Anwendungen, der so genannten Apps, sollte man im Auge behalten. Das „Wall Street Journal“ betitelte das Jahr 2010 gar als Jahr der Apps und prophezeit für diese Jahr, dass diese Applikationen auch für Unternehmen zum Thema werden. Business-Software-Hersteller haben den Trend erkannt und arbeiten bereits an unternehmensspezifischen Apps, die die Arbeit der Mitarbeiter künftig erleichtern sollen [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung: Neuigkeiten im Januar 13.1.2011
Newsletter Weiterbildung
449. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
Auf Grund des § 12 Abs. 5 des Bewährungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 146/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2010, wird verordnet:
§ 1. Die Höhe der ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfern ohne Nachweis der Barauslagen zu leistenden Entschädigung (§ 12 Abs. 4 zweiter Satz des Bewährungshilfegesetzes 1969, BGBl. Nr. 146, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/2010) beträgt je Schützling monatlich 64 Euro.
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung wird die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer, BGBl. II Nr. 4/2010, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2011 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.
Bandion-Ortner
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 21.12.2010
Gesetz
450. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen
Auf Grund des § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2010, wird verordnet:
§ 1. Die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen (§ 52 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes – Bruttobetrag vor Abzug des Vollzugskostenbeitrages und des Anteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag) beträgt für die geleistete Arbeitsstunde:
a) für leichte Hilfsarbeiten ... € 5,10
b) für schwere Hilfsarbeiten ... € 5,74
c) für handwerksgemäße Arbeiten ... € 6,38
d) für Facharbeiten ... € 7,00
e) für Arbeiten eines Vorarbeiters ... € 7,64
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung wird die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen, BGBl. II Nr. 5/2010, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2011 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.
Bandion-Ortner
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 21.12.2010
Gesetz
451. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird
Auf Grund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz, BGBl. Nr. 264/1951, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 452/2008, wird wie folgt geändert:
§ 23 Abs. 1 lautet:
„(1) Amtsstunden sind werktags von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr, am 24. und 31. Dezember von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr.“
Bandion-Ortner
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 21.12.2010
Gesetz
Im Oktober konnten wir auf den bestNET.Portalen
erstmals mehr als 10,5 Millionen Datenbank-Abfragen verzeichnen.
Diese Zahl beweist eindrucksvoll die hohe Akzeptanz unseres Informationsangebots.
Darüber freuen wir uns riesig! Gleichzeitig sehen wir diesen Erfolg auch weiterhin als Auftrag, hilfesuchenden Menschen den Weg zur "besten" Hilfe zu ebnen.
bestNET.Aktuell
Zitat:
"Wien - Nach dem "Anschluss" 1938 wurden fast zwei Drittel der österreichischen Rechtsanwälte von den Nazis mit Berufsverbot belegt. Das Schicksal der insgesamt 1.914 verfolgten Kolleginnen und Kollegen wurde nun im Auftrag der Rechtsanwaltskammer erforscht und in einem fast 400 Seiten starken Band zusammengefasst. Im Ausland Fuß fassen konnten nur die wenigsten der nach 1938 vertriebenen Anwälte, wie Co-Autorin Barbara Sauer bei der Buchpräsentation am Donnerstag in Wien sagte.
Der Sammelband der Historikerinnen Barbara Sauer und Ilse Reiter-Zatloukal enthält neben historischen Hintergründen auch Kurzbiographien der 1.914 NS-Opfer. Demnach wurden 303 verfolgte Anwälte in Konzentrationslagern ermordet, zumindest 39 in den Selbstmord getrieben [...]"
Publikation
Barbara Sauer/Ilse Reiter-Zatloukal.
"Advokaten 1938. Das Schicksal der in den Jahren 1938 bis 1945 verfolgten österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte."
Manz Verlag. 386 Seiten.
ISBN 978-3-214-04194-6.
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: derstandard.at 04. November 2010
Zeitungs-Artikel
Die Projektsprechtage der Magistratischen Bezirksämter sind eine spezielle Dienstleistung der Stadt Wien für Unternehmer/innen, die einen Betrieb aufbauen oder verändern wollen: Monatlich bieten Expert/innen künftigen bzw. investitionsbereiten Unternehmer/innen rasch und unbürokratisch Hilfe für Betriebsgründungen. Dazu gibt es "aus einer Hand" alle nötigen Informationen: Von Jurist/innen des Bezirksamtes, Expert/innen der Baubehörde (Baupolizei) für die baulichen Erfordernisse und jener der Gewerbepolizei für die gewerberechtlichen Fragen sowie von Mitarbeiter/innen der Wirtschaftskammer und des Arbeitsinspektorates.
Am kommenden Donnerstag, 21. Oktober, finden von 8.00 bis 13.00 Uhr in folgenden Magistratischen Bezirksämtern Projektsprechtage statt:
* MBA 3 (3, Karl-Borromäus-Platz 3)
* MBA 10 (10, Laxenburger Straße 43-47)
* MBA 13/14 (13, Hietzinger Kai 1-3)
* MBA 17 (17, Elterleinplatz 14)
Die Termine der Projektsprechtage sind auch im Internet zu finden: www.wien.at/mba/projekt.html.
Anmeldung zum Projektsprechtag möglich
Es ist auch möglich (aber nicht Voraussetzung), sich für einen bestimmten Zeitpunkt innerhalb des Projektsprechtags anzumelden - jeweils unter der Telefonnummer des/der stellvertretenden Bezirksamtsleiter/in.
Diese Telefonnummer setzt sich stets aus 4000 - zweistellige Nummer für den Bezirk (01 bis 23) und 212 zusammen, also z.B. für den 1. Bezirk 4000 01212, für den 23. Bezirk 4000 23212. ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 19.10.2010
Pressemeldung
Die Projektsprechtage der Magistratischen Bezirksämter sind eine spezielle Dienstleistung der Stadt Wien für Unternehmer/innen, die einen Betrieb aufbauen oder verändern wollen: Monatlich bieten Expert/innen künftigen bzw. investitionsbereiten Unternehmer/innen rasch und unbürokratisch Hilfe für Betriebsgründungen. Dazu gibt es "aus einer Hand" alle nötigen Informationen: Von Jurist/innen des Bezirksamtes, Expert/innen der Baubehörde (Baupolizei) für die baulichen Erfordernisse und jener der Gewerbepolizei für die gewerberechtlichen Fragen sowie von Mitarbeiter/innen der Wirtschaftskammer und des Arbeitsinspektorates.
Am kommenden Donnerstag, 14. Oktober, finden von 8 bis 13 Uhr in folgenden Magistratischen Bezirksämtern Projektsprechtage statt:
* MBA 2 (2, Karmelitergasse 9)
* MBA 4/5 (5, Schönbrunner Straße 54)
* MBA 9 (9, Wilhelm-Exner-Gasse 5)
* MBA 12 (12, Schönbrunner Straße 259)
* MBA 19 (19, Gatterburggasse 14)
Die Termine der Projektsprechtage sind auch im Internet in wien.at online zu finden: www.wien.at/mba/projekt.html.
Anmeldung zum Projektsprechtag möglich
Es ist auch möglich (aber nicht Voraussetzung), sich für einen bestimmten Zeitpunkt innerhalb des Projektsprechtags anzumelden - jeweils unter der Telefonnummer des/der stellvertretenden Bezirksamtsleiter/in. ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 12.10.2010
Pressemeldung