Vor einiger Zeit hat die Rechtsabteilung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation die einzelnen Versicherungsbedingungen in Hinblick auf diskriminierende Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen durchforstet.
Bei einigen Versicherungsunternehmen waren solche Diskriminierungen noch in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen zu finden, der Großteil hat jedoch seine AGBs so formuliert, dass eine offensichtliche Diskriminierung nicht mehr greifbar ist. Die diskriminierenden Unternehmen wurden von uns schriftlich darauf aufmerksam gemacht. Die darauf einlangenden Antworten waren alle einsichtig und es wurde uns versichert, dass die bemängelten Punkte umgehend abgeändert werden würden. Da uns jedoch immer wieder mitgeteilt wird, dass trotz anderslautender Versicherungsbedingungen Menschen mit Behinderungen bei versuchtem Abschluss einer Unfallversicherung abgelehnt werden, beabsichtigt die ÖAR ein Schlichtungsverfahren gegen ungerechtfertigte Ablehnungen von Versicherungsansuchen zum Zwecke einer Verbandsklage in die Wege zu leiten.
Daher suchen wir betroffene Personen, die bereit sind ihre Unterlagen dafür zur Verfügung zu stellen. Wir bitten sie daher, bei Mitgliedern ihrer Organisation, die solche Ablehnungen (ausreichend dokumentiert) hinnehmen mussten, die Bereitschaft zu wecken, uns ihre Unterlagen zu übermitteln. Kontakt:
Dr. Christina Meierschitz, Rechtsabteilung der ÖAR, 1010 Wien, Stubenring 2/4, Tel: +43 1 5131533-119, Fax: + 43 1 5131533-150,
E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at
Quelle: ÖBSV-Newsletter 16/2010
Sechsmal jährlich Pflegerecht für Nichtjuristen in Pflegeberufen
Wien (OTS) - Eine krisengeschüttelte, alternde Gesellschaft hat einen rasant wachsenden Bedarf an Pflegeleistungen. So ist der Pflegesektor derzeit auch einer der wenigen Sektoren des Arbeitsmarkts, der starke Jobzuwachsraten verbuchen kann.
Für im Pflegebereich Tätige bestehen zahlreiche Rechtsvorschriften, die sie neben ihren Hauptaufgaben zu beachten haben. Die ab sofort bei MANZ erscheinende "Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht" (ÖZPR) widmet sich der Lösung der dabei auftauchenden Rechtsprobleme. Sie wendet sich dabei vor allem an Nichtjuristen.
Erstmals werden alle wichtigen Fragen zur Haftung bei Pflegefehlern, bei Verletzung des Heimaufenthaltsgesetzes, zentrale Probleme der Kostentragung, der praktische Umgang mit den Heimverträgen u.v.m. klar und verständlich aufbereitet.
Im Bereich des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und des Arbeits- und Anstaltenrechts werden alle gesetzlichen Neuregelungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen und Themen von Experten erklärt. Die wesentlichen Verpflichtungen werden durch Checklisten und/oder Tipps verständlicher gemacht.
Vor allem in so heiklen Bereichen wie Heimaufenthalt und Unterbringung gewinnt die/der LeserIn durch die gezielte Besprechung häufig auftretender Problemfälle und leicht verständliche Darstellung der neuesten Rechtsfälle mehr Sicherheit bei der Beurteilung und Anwendung.
Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht
MANZ. Erscheinungsweise 6x/Jahr, 32 Seiten, Preis: Euro 84,-
(Einführungspreis 2010: Euro 56,-)
Kundenbestellungen telefonisch unter (01) 531 61-100 oder per Email
an bestellen@manz.at.
Quelle: ots/ Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung 21.4.2010
Zeitschrift
Linz (OTS) - Der Luftraum über Österreich ist wieder offen. Wie lange, ist allerdings fraglich. Und viele andere Länder haben ihre Lufträume noch gesperrt. Nach wie vor sitzen tausende Menschen auf Flughäfen in Europa und Übersee fest. Für gestrandete Reisende, die heute oder in den nächsten Tagen nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen können, hat die Arbeiterkammer Tipps zusammengestellt.
Soviel steht fest: Wer wegen des Vulkanausbruchs in Island nicht rechtzeitig an seinen Arbeitsplatz kommt, kann deshalb nicht entlassen werden. Es handelt sich um kein unberechtigtes Fernbleiben. Unbedingt muss aber der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin unverzüglich informiert werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um so rasch wie möglich nach Hause zu kommen. Wobei es natürlich einen Unterschied macht, ob jemand in Frankfurt oder irgendwo in Übersee festsitzt.
Da es sich laut Angestelltengesetz in diesem Fall um "einen besonders wichtigen Grund" für das Fernbleiben handelt, müssen Angestellte während der Zeit ihrer Abwesenheit auch bezahlt werden. Bei Arbeiterinnen und Arbeitern ist die Sachlage nicht so klar, allerdings gibt es in vielen Kollektivverträgen ähnliche Regelungen.
Wer bereits eine Urlaubsreise gebucht hat, diese jetzt aber nicht antreten kann, hat die Möglichkeit, mit seinem Arbeitgeber eine Verschiebung des Urlaubs zu vereinbaren. Einseitig ist dies aber nicht möglich! Tipp: Mit der Chefin/dem Chef reden, bei einigem guten Willen sollte einer Verschiebung nichts im Wege stehen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Arbeitsrechtsberatung der AK unter Tel. 050/6906-1.
Quelle: ots/ Arbeiterkammer OÖ 19.4. 2010
Gesetz Pressemeldung
Neuer Gründungsleitfaden des WKO-Gründer-Service unterstützt gewerbliche Künstlerinnen und Künstler
Wien (OTS/PWK303) - Mit einer neuen Serviceleistung richtet sich das Gründer-Service der Wirtschaftskammer Österreich an Künstlerinnen und Künstler: Der Leitfaden für Unternehmensgründung von Künstlerinnen und Künstler liefert praktische Tipps und Hintergrundinformationen für die Unternehmensgründung.
"Der Übergang zwischen Kunst und Gewerbe ist fließend. Die dynamische Entwicklung von Kunstmarkt und Kreativwirtschaft bringt neue Herausforderungen. Mit unserem Leitfaden wollen wir dieser Entwicklung Rechnung tragen und für Transparenz sorgen", so Elisabeth Zehetner, Leiterin des Gründer-Service in der WKÖ. Der Leitfaden richtet sich an jene Künstler, für deren Produkte oder Dienstleistungen es einen Markt gibt und die sich mit spezifischen Fragen der Selbstorganisation und der Vermarktung konfrontiert sehen.
Die kostenlose 47seitige Broschüre bringt gewerblichen Künstlern viele wertvolle Tipps zu Themen wie Pressearbeit, Rechtsformen, Sozialversicherung, Förderungen, Vermarktung und geht dabei auf die Besonderheiten im Kunstbereich ein. Zehetner: "Die Gründung im Kunstbereich ist nur zum Teil mit einer Gründung im Wirtschaftsbereich zu vergleichen. Die Strukturen und Spielregeln des
Kulturbereichs unterscheiden sich sehr von jenen der Wirtschaft. Aber auch im Kunstbereich sind bemerkenswerte wirtschaftliche Erfolgsstories möglich. Unser Leitfaden liefert dazu die nötige wirtschaftliche und rechtliche Informationsgrundlage."
Der Leitfaden für gewerbliche Künstler und Künstlerinnen steht ab sofort zum kostenlosen Download zur Verfügung: ...
Quelle: ots/ WKo 19.4. 2010
Info-Material Pressemeldung
Handbuch unterstützt Kreative beim professionellen Umgang mit geistigem Eigentum und Finanzen
Wien (OTS/PWK292) - Ob Musikunternehmer, Designer, Filmemacher, Software-Produzent oder Mitarbeiter einer Werbeagentur: Sie sind alle auf den Schutz ihrer kreativen Leistungen angewiesen und von urheber-, markenrechtlichen Bestimmungen betroffen. Doch für viele der 33.000 Kreativunternehmen in Österreich stellt sich die Frage: Wie können sie ihr geistiges Eigentum konkret schützen? Gleichzeitig gibt es auch bei Unternehmen der traditionellen Wirtschaft Informationsbedarf: Was ist zu beachten, wenn man schöpferische Leistungen von Dritten verwendet, etwa Fotos, Texte und Musikstücke?
In diese Lücke stößt das Handbuch "Das Kapital der Kreativen" der creativ wirtschaft austria (cwa) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das in aktualisierter und erweiterter zweiten Auflage das komplexe Thema geistiges Eigentum maßgeschneidert für Kreative aufbereitet. Das Buch im Taschenformat enthält darüber hinaus Basisinformation zur Unternehmensfinanzierung, zahlreiche Praxisbeispiele sowie wertvolle Tipps und Kontakte: So wird Kreativunternehmern empfohlen, sich eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zuzulegen. Oder Konzepte, in die viel Zeit und Energie geflossen sind, mit dem Copyright-Zeichen zu versehen, bevor sie an Dritte weitergegeben werden. Es wird weiters erklärt, dass das Patentrecht nur bei technischen Erfindungen greift und was Creative Commons-Lizenzen sind.
"Es gibt keinen Automatismus zwischen Kreativität und Einkommen. Das weiß jeder, der seinen Lebensunterhalt in der Kreativwirtschaft bestreitet ", sagt Gertraud Leimüller, Vorsitzende der cwa, und fügt hinzu: "Ein wesentlicher Beitrag zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg von Kreativschaffenden ist ein professioneller Umgang mit geistigem Eigentum und Finanzen." Mit dem Leitfaden wolle die cwa informieren und sensibilisieren. Er wurde im Rahmen der Initiative "evolve" des Bundeministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und in Kooperation mit der Erste Bank erstellt. ...
Quelle: ots/ WKO 15.4. 2010
Info-Material
Passagiere haben Anspruch auf Erstattung von Flugpreis oder anderweitige Beförderung; keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung.
Wien (OTS/VKI) - In immer mehr Ländern Nordeuropas wird derzeit der Flugraum wegen Gefährdungen durch Vulkanasche aus dem Vulkan unter dem Eyjafjalla-Gletscher auf Island gesperrt. Das wird zur Annullierung von Flügen führen. Der VKI stellt klar, welche Ansprüche von Flugpassagieren nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU geltend gemacht werden können.
Im Fall der Streichung von Flügen kann der Passagier wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt werden.
Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu: Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate (oder Faxe oder E-Mails).
Dagegen steht - soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände (Vulkanasche - Schließung des Flugraumes) zurückgeht - keine weitere Ausgleichsleistung zu.
Auf seiner Website informiert der Verein für Konsumenteninformation ausführlich über Fluggastrechte: ...
Quelle: ots/ VKI 15.4. 2010
Gesetz Pressemeldung
Gründer-Service der Wirtschaftskammer bietet aktualisierten Leitfaden für Gründerinnen und Gründer in Türkisch und Englisch
Wien (OTS/PWK268) - Trotz der schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen ist die Gründerdynamik in Österreich weiterhin ungebrochen. "Die Bereitschaft zur Unternehmensgründung ist nach wie vor hoch. Besonders wichtig ist nun die umfassende Vorbereitung der Gründung", erklärt die Geschäftsführerin des Gründer-Service
Österreich, Mag. Elisabeth Zehetner. Vor diesem Hintergrund legt das Gründer-Service nun eine aktualisierte Fassung des Leitfadens für Gründerinnen und Gründer auch in türkischer und englischer Sprache auf. "Unternehmerisches Engagement darf nicht an Sprachproblemen scheitern. Gerade das Fachvokabular rund um Gründungen ist oft sehr schwierig zu verstehen, deshalb ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Informationen für Gründer auch mehrsprachig anzubieten", so Zehetner.
Umfassende Informationen für optimale Gründungsvorbereitung
Die praktischen Ratgeber "Guide for Business Start-Ups" und "Sirket Kuruculari Icin Kilavuz" stehen ab sofort auf der Homepage des Gründer-Service kostenlos zum Download bereit. Das Informationsangebot des Gründerleitfaden umfasst Voraussetzungen für die Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Marketingüberlegungen, Fragen des Gewerbe- und Betriebsanlagenrechts, eine Übersicht über die aktuellen Rechtsformen, Sozialversicherungs- und Steuerthemen, Buchhaltung, Kalkulation, Förderungen, Geschäftsbedingungen sowie Adressen und Ansprechpartnern.
Online-Bestellung und Download finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: ots/ wko 8.4. 2010
Info-Material
ZITAT: "Bei Verhandlungen in Konflikten oder bei Gerichtsentscheiden sollten die Alten das Sagen haben
Mit dem Alter kommt die Weisheit. Darauf deutet eine groß angelegte Studie von US-Forschern hin, die sich mit den Überlegungen verschiedener Altersgruppen zu hypothetischen Konflikten auseinandersetzt. Demnach zeigen Menschen über 60 Jahre im Vergleich mit ihren jüngeren Kollegen deutlich mehr Eigenschaften, die in der psychologischen Literatur als Weisheitsaspekte gelten. Darunter fällt beispielsweise die Fähigkeit, in einem Konflikt verschiedene Blickwinkel einzunehmen oder Kompromisse anzustreben. Anders als zahlreiche Studien zu negativen Auswirkungen des Alterns ermutigten die Resultate dazu, sich auf die Stärken älterer Menschen zu besinnen, schreiben die Forscher. ..."
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.wissenschaft.de 8.4. 2010
Forschung
Wien (OTS) - Sehr viele Missbrauchsopfer weisen auch noch im Erwachsenenalter schwere Folgeschäden auf, die mit massiven Beeinträchtigungen und Einschränkungen des gesamten Lebens einhergehen. Starke Ohnmachts-, Minderwertigkeits- und Schuldgefühle, Depressionen, Ängste, Selbstverletzungen, psychosomatische Erkrankungen, Suizidgefährdung, Flash Backs, Suchterkrankungen und Psychosen können die gravierenden Folgen sein. Darüber hinaus auch
sozialer Rückzug oder problematisches Beziehungs- und Sexualverhalten.
Traumatisierungen durch Missbrauchs- oder Gewalterfahrungen können manchmal über Jahrzehnte hinweg bestehen bleiben, besonders wenn die Opfer das Erlebte nicht verarbeiten konnten. Traumatisierung bedeutet seelischer Dauerstress, der sich nicht von selber abbaut. Dementsprechend gravierend sind die Langzeitfolgen.
Die aktuelle öffentliche Diskussion zum Thema sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen ist einerseits sehr begrüßenswert, weil sie helfen kann, Missbrauch und Misshandlung ans Licht zu fördern und die Gesellschaft dafür zu sensibilisieren. Die kollektive Aufdeckung fördert aber auch, wie PsychotherapeutInnen im ganzen Land berichten, häufig solche traumatisierenden Erlebnisse wieder zu Tage. Da tauchen Bilder und Szenen von damals plötzlich im Alltag wieder auf und wollen nun endlich ausgesprochen und verarbeitet werden.
Ernst gemeinte Aufarbeitung und professionelle Opferberatung erfordern klare Beratungsstrukturen, ExpertInnen-Wissen, Dokumentation und Soforthilfe!
Fachkundige Beratung erfordert:
- Personelle Besetzung der Hilfsstellen mit erfahrenen PsychotherapeutInnen und JuristInnen.
- Klare Rahmenbedingungen, die Unabhängigkeit von kirchlichen Einrichtungen und Verschwiegenheit der BeraterInnen sichern.
- Opfer dürfen nicht weg geschickt oder vertröstet werden, jeder Fall muss anonymisiert dokumentiert werden.
- Beratung, die Betroffenen hilft, für sich selbst klar zu werden, wie sie mit dem Erlebten weiter umgehen wollen und können. ...
Quelle: ots/ ÖBVP 31.3. 2010
Pressemeldung
Aufgrund der aktuellen Missbrauchsfälle werden die Kinder- und Jugendanwaltschaften verstärkt als Ombudsstellen in Anspruch genommen.
Um diese Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen zu können, fordern die Kinder- und JugendanwältInnen daher anlässlich der Frühjahrstagung in Linz eine bessere gesetzliche, finanzielle und personelle Absicherung. Tatsache ist, dass die derzeitigen Sparmaßnahmen in vielen Bereichen auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden. Als Beispiele nennen die Kinder- und JugendanwältInnen die Bereiche der Jugendwohlfahrt und der Gerichtsverfahren, in denen Kinder und Jugendliche involviert sind.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vermitteln bei Konflikten und bieten Kindern und Jugendlichen rasche und unbürokratische Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen.
Als weisungsfreie Einrichtungen kann unser Angebot vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch anonym von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sofern die Anliegen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen, in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: ots/ www.kija.at 26.3. 2010
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