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"10. Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1 Änderung der Rechtsanwaltsordnung
Die Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2016, wird wie folgt geändert:
1. In § 8a Abs. 1 Z 3 wird die Wendung „Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen, wie etwa Trusts oder Stiftungen,“ durch die Wendung „Trusts, Gesellschaften, Stiftungen oder ähnlichen Strukturen,“ ersetzt.
2. Dem § 8a Abs. 2 werden folgende Sätze angefügt:
„Davon umfasst sind auch in einem angemessenen Verhältnis zu seiner konkreten Geschäftstätigkeit und Art und Größe seiner Kanzlei stehende Strategien, Kontrollen und Verfahren (einschließlich einer dahingehenden Mitarbeiterüberprüfung) zur wirksamen Minderung und Steuerung der auf Unionsebene, innerstaatlicher Ebene sowie bei sich selbst (Abs. 3) ermittelten Risiken von Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB). Diese Maßnahmen haben bei Rechtsanwalts-Gesellschaften gegebenenfalls auch die Bestellung eines der Gesellschaft angehörenden Rechtsanwalts zum Compliance-Beauftragten für den Bereich der Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) zu umfassen.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 9. Newsletter der BGBl.-Redaktion, 16.1.2017
Gesetz Newsletter
"100. Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz und das Vollzugsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2016 – EO-Nov. 2016)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Exekutionsordnung
Die Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, zuletzt geändert durch die Exekutionsordnungs-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 69/2014, wird wie folgt geändert:
1. § 25 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Sonst ist der Vollzugsauftrag sofort zu erteilen, auch bei Bewilligung im vereinfachten Bewilligungsverfahren.“
b) In Abs. 3 wird folgender zweiter Satz eingefügt:
„Die Frist beträgt sechs Wochen, wenn das Vollzugsgebiet zum überwiegenden Teil in einem dünn und verstreut besiedelten ländlichen Gebiet liegt.“
2. In § 42 Abs. 1 wird der Punkt am Ende der Z 9 durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 10 wird angefügt:
„10. wenn gegen die Anpassung des Exekutionstitels Widerspruch erhoben wird.“
3. § 178 Abs. 1 Z 4 lautet:
„4. die Bestimmungen der §§ 148 und 177a.“
4. In § 259 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Zum gerichtlichen Erlag eignen sich kleine Gegenstände, insbesondere technische Geräte, wertvolle Bild- und Tonträger, Zeitschriften, Bücher und Musikinstrumente.“[...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 190. Newsletter der BGBl.-Redaktion 1.12.2016
Gesetz Newsletter
"383. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte geändert wird
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 368/1925, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 64/1997, der Kundmachung BGBl. I Nr. 194/1999 und des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 77/2014 wird mit Zustimmung der Vorarlberger Landesregierung verordnet:
Die Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte, BGBl. Nr. 33/1971, wird wie folgt geändert: [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 198. Newsletter der BGBl.-Redaktion vom 14.12.2016
Gesetz Newsletter
"98. Bundesgesetz, mit dem das Rechtspflegergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Rechtspflegergesetzes
Das Rechtspflegergesetz, BGBl. Nr. 560/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 16 Abs. 1 Z 6 entfällt die Wendung „bis zum Betrag von 200 Euro“.
2. In § 17 Abs. 2 Z 4 werden nach dem Zitat „§ 42 Abs. 1 Z 2a, 3, 4 und 6“ ein Beistrich und die Zitate „§ 45a sowie § 264a“ eingefügt.
3. In § 17 Abs. 2 Z 5 entfällt der Klammerausdruck „(§ 6a Abs. 2 zweiter Satz GEG 1962)“.
4. § 17 Abs. 3 lautet:
„(3) Dem Richter bleiben vorbehalten:
1. die Vollstreckbarerklärung und die Anpassung eines ausländischen Exekutionstitels sowie das Exekutionsverfahren bis zum Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidungen einschließlich der Bewilligung der Exekution,
2. die Versagung der Vollstreckung eines ausländischen Exekutionstitels sowie
3. die Festsetzung des Schadens und die Auferlegung einer Mutwillensstrafe nach § 54g EO.“
[...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 190. Newsletter der BGBl.-Redaktion 1.12.2016
Gesetz Newsletter
"321. Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eferding
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2016, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2018 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Eferding errichtet.[...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 180. Newsletter der BGBl.-Redaktion vom 16.11.2016
Gesetz Gründung Newsletter
Sie finden Informationen rund um Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
Die Broschüre als PDF finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: newslettra 2016/5 - Infos zum Thema Frauen und Gleichstellung - Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Gesellschaft und Arbeit 2016/5
Frauen Info-Material Newsletter
"Florian Wilksch untersucht, inwieweit im Krankenversicherungsrecht das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf ein gesundheitliches Existenzminimum verwirklicht ist, wie dies im Rahmen der Fürsorge wirkt und welche Spannungen daraus entstehen. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Ihre Springer Neuerscheinungen im Oktober, 3.10.2016
Newsletter
"Bei kaum einen anderen Thema gibt es so viele Unsicherheiten und offene Fragen wie in Bezug auf Urheberrechte im Internet. Auch wenn vieles in Österreich rechtlich umstritten ist, gibt es doch auf viele Fragen ganz eindeutige Antworten. [...]"
Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: JUFF-Jugend-News 33/2016, 29.9.2016
Jugendliche
Studieren an der SFU - akademische Ausbildung mit Zukunft
Wien (OTS) - Menschen, die Interesse an Studien
- der Psychotherapie
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haben, können am Tag der offenen Tür die SFU und ihre Aus- und Weiterbildungsangebote kennenlernen.
Bei einer Reihe von Fachvorträgen kann man Einblick in die wissenschaftliche Arbeit und ihre praktische Umsetzung im Studienleben gewinnen.
Termin: Freitag, 09.09.2016 von 12.00 – 17.00 Uhr
Programm: http://www.sfu.ac.at/event/tag-der-offenen-tuer-an-der-sfu-wien/
Tag der offenen Tür an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien
Datum: 9.9.2016, 12:00 - 17:00 Uhr
Ort:
Sigmund Freud Privat Universität, Campus Prater
Freudplatz 1, 1020 Wien
Rückfragen & Kontakt:
Karin Dlouhy, MSc
Assistentin des Rektorats
T +43 1 798 40 98 DW 600
eMail: karin.dlouhy@sfu.ac.at
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Quelle: OTS0195, 7. Sep. 2016, 16:27
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