147. Verordnung der Bundesregierung über die Sprengel der Bezirksgerichte in Niederösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Niederösterreich 2016)
Aufgrund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 368/1925, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 64/1997, der Kundmachung BGBl. I Nr. 194/1999 und des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 77/2014 wird mit Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung verordnet:
Sprengel der Bezirksgerichte
§ 1. Im Bundesland Niederösterreich bestehen folgende Bezirksgerichte, deren Sprengel nachgenannte Gemeinden umfassen:
Bezirksgericht - Gemeinden
1. Amstetten
Allhartsberg, Amstetten, Ardagger, Aschbach Markt, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, Seitenstetten, Sonntagberg, St. Georgen am Reith, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Pantaleon-Erla, St. Peter in der Au, St. Valentin, Strengberg, Viehdorf, Waidhofen an der Ybbs, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Ybbsitz, Zeillern.
2. Baden
Alland, Altenmarkt an der Triesting, Baden, Bad Vöslau, Berndorf, Blumau-Neurißhof, Ebreichsdorf, Enzesfeld-Lindabrunn, Furth an der Triesting, Günselsdorf, Heiligenkreuz, Hernstein, Hirtenberg, Klausen-Leopoldsdorf, Kottingbrunn, Leobersdorf, Mitterndorf an der Fischa, Oberwaltersdorf, Pfaffstätten, Pottendorf, Pottenstein, Reisenberg, Schönau an der Triesting, Seibersdorf, Sooß, Tattendorf, Teesdorf, Traiskirchen, Trumau, Weissenbach an der Triesting. [...]"
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Quelle: 91. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15.06.2016
Gesetz Newsletter
"39. Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Rechtspraktikantengesetzes
Das Rechtspraktikantengesetz – RPG, BGBl. Nr. 644/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2015, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 2 lautet:
„(2) Ab dem sechsten Ausbildungsmonat der Gerichtspraxis ist § 10 Abs. 1 RStDG sinngemäß anzuwenden.“
2. § 17 Abs. 1 lautet:
„(1) Der Ausbildungsbeitrag beträgt für einen Kalendermonat 50% des Monatsentgelts einer Vertragsbediensteten oder eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase (§ 72 Abs. 1 VBG) der Entlohnungsgruppe v1, Entlohnungsstufe 1.“
3. § 27 lautet:
„Zuständige Behörde für die nach diesem Bundesgesetz durchzuführenden Verfahren ist die Präsidentin bzw. der Präsident des Oberlandesgerichts. Beschwerden gegen Bescheide, mit denen die Ausschließung von der Gerichtspraxis verfügt wird oder mit denen der Ausbildungsbeitrag gekürzt wird, haben keine aufschiebende Wirkung.“ [...]"
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Quelle: 88. Newsletter der BGBl.-Redaktion 08.06.2016
Gesetz Newsletter
"28. Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert und die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich aufgehoben wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes
Das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), RGBl. Nr. 217/1896, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 94/2015, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 89c Abs. 2 wird folgender Abs. 2a angefügt:
„(2a) Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten können Unterschriften insbesondere unter Urschriften gerichtlicher Erledigungen und Protokolle elektronisch geleistet werden.“
2. Dem § 98 wird folgender Abs. 22 angefügt:
„(22) § 89c Abs. 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2016 tritt mit 1. Juni 2016 in Kraft.“ [...]"
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Quelle: 85. Newsletter der BGBl.-Redaktion 02.06.2016
Gesetz Newsletter
"Viele Anfragen beweisen hohes Interesse der Bevölkerung
Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2015. Die Wiener Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz legte ihren Bericht im Wiener Landtag am 25.5.2016 vor. Die vielen Anfragen belegen, dass die WPPA auch im Jahr 2015 von den Wienerinnen und Wienern als wichtige Ansprechpartnerin im Wiener Gesundheitswesen betrachtet wurde.
Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung für alle Fragen zum Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar. Außerdem ist es möglich, in der WPPA nach eingehender rechtlicher Beratung kostenlos eine Patientenverfügung zu errichten. Von diesem Angebot haben 2015 541 Personen Gebrauch gemacht. [...]"
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Quelle: Rathauskorrespondenz vom 25.05.2016
Newsletter
Unterstützung für Schwangere und junge Familien nach erfolgreichem Modellprojekt auf drei weitere Bezirke ausgeweitet
Wien (OTS) - Seit zwei Jahren gibt es im Bezirk
Bruck-Mürzzuschlag das von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse gemeinsam mit dem Sozialressort des Landes Steiermark koordinierte „Frühe Hilfen“-Angebot. Insgesamt wurden im Rahmen des Pilotprojekts 49 Familien betreut und unterstützt. Vermittelt wurden die Familien hauptsächlich von den Landeskrankenhäusern, aber auch von SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, Frauen- und Elternberatungsstellen, der Kinder- und Jugendhilfe sowie KinderärztInnen. Dort wird in einem ersten Schritt geklärt, welche Unterstützung konkret benötigt wird.
Wie kann die benötigte Unterstützung aussehen?
Geholfen wird beispielsweise bei Überforderung oder Unsicherheit im Zusammenhang mit der Versorgung des Kindes, Problemen in der Partnerschaft, bei psychischen Erkrankungen oder fehlendem sozialen Rückhalt. In den meisten Fällen sind die Belastungen komplex, können aber durch eine gezielte Vernetzung der Angebote aus dem Sozial- und Gesundheitssystem reduziert werden. Viele Frauen werden bereits während der Schwangerschaft erreicht. „Frühe Hilfen sind nicht mehr wegzudenken. Sie bringen unterstützende Organisationen zusammen und damit Familien schnell zu den passenden Angeboten“, freuen sich STGKK-Obfrau Verena Nussbaum und STGKK-Generaldirektorin Andrea Hirschenberger über die Ausweitung des Angebots auf drei weitere steirische Bezirke.
Unter dem Namen „Gut begleitet von Anfang an“ werden seit Oktober 2015 auch in der Südoststeiermark Familien in belastenden Lebenssituationen unterstützt. Im November 2015 startete ein drittes Netzwerk im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, während das Angebot in Bruck-Mürzzuschlag fortgesetzt und auf Leoben ausgeweitet wurde. Insgesamt werden rund 270 Familien pro Jahr unterstützt.
Was sind „Frühe Hilfen“?
Bei „Frühe Hilfen“ handelt es sich um ein Maßnahmenpaket, ...
Quelle: OTS0095, 23. Mai 2016, 13:06
Frauen Kinder Pressemeldung
"109. Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Floridsdorf
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Floridsdorf errichtet. [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 74. Newsletter der BGBl.-Redaktion 13.05.2016
Gesetz Newsletter
"98. Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Kufstein errichtet. [...]"
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Quelle: 68. Newsletter der BGBl.-Redaktion 03.05.2016
Gesetz Newsletter
"Forensische Psychologie sowie Forensische Psychiatrie im Kindes- und Jugendalter stellen Spezialgebiete dar und bedingen zumeist die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen aus dem psychosozialen, medizinischen und juristischen Umfeld. Damit die forensische Tätigkeit entsprechend wissenschaftlichen Standards geleistet werden kann, ist ein regelmäßiger Wissensaustausch der einzelnen Fachdisziplinen notwendig und dazu möchte dieses Buch einen Beitrag leisten. [...]"
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Quelle: Ihre Springer Neuerscheinungen im Mai 01.05.2016
Jugendliche Kinder Newsletter
"82. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung erklärt wird
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen. [...]"
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Quelle: 59. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15.04.2016
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"Die ZfG – Zeitschrift für Gesundheitsrecht versteht sich als Plattform des Wissenstransfers zu Fragen zum Gesundheits- und Medizinrecht. Das zentrale Anliegen der ZfG ist die Lieferung aktueller Information zu vielfältigsten Themenbereichen rund um das Berufsrecht, die Gesundheitsbehandlung, die Gesundheitsorganisation, Gesundheits-produkte und das Verfahrensrecht. [...]"
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Facultas Verlags- und Buchhandels AG Newsletter 13.04.2016
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