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AK testete Versicherungsbedingungen beim Vertragsrechtsschutz bei 17 Anbietern

Wien (OTS) - Wer sein Recht einklagen muss und dabei auf seine Rechtschutzversicherung baut, erlebt nicht selten ein böse Überraschung, so ein AK Test unter 17 Recht-schutzversicherungen. "Im Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise tausende Kleinanleger viel Geld verloren, nicht selten durch Beratungsfehler der Finanzdienstleister. Doch eine Klage auf Schadensersatz wegen Falschberatung ist teuer und wird längst nicht von jeder Rechtsschutzversicherung übernommen: Von 17 gestesteten Versicherungen schließen 7 Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen aus", sagt AK Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. Streitigkeiten aus der Errichtung, Veränderung Planung oder Finanzierung von Bauvorhaben sind bei allen generell ausgeschlossen.

"Für die Versicherten heißt das oft: Gerade dann, wenn sie eine Versicherung bräuchten, haben sie keinen Rechtsschutz. Oft glauben sie aber, sie seien ja gut und - wie in der Werbung versprochen - umfassend versichert", so Kollmann. Die Informationen bei Vertragsabschluss sind oft zu kompliziert und für die Kunden schwer durchschaubar.

Damit die Rechtsschutzversicherungen für die Konsumenten klar durchschaubar sind fordert die AK fordert die Einführung von Produktinformationsblättern beim Abschluss von
Versicherungsverträgen, ähnlich wie dies in Deutschland längst gängige Praxis ist. Diese Klipp-und-Klar-Informationen im Umfang von 1-2 Seiten sollen die maßgeblichen Punkte eines
Versicherungsvertrages auf einen Blick sichtbar machen: Beschreibung der versicherten Risiken, Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten, Prämienhöhe, Vertragsbeendigung.

Die Versicherer sollen die Konsumenten nicht im Regen stehen lassen und wichtige Bereiche rund um Geldanlage, Finanzierung und Versicherungen nicht von der Deckung einer Rechtsschutzversicherung ausnehmen.

Die Ergebnisse der Studie finden Sie unter:

http://www.arbeiterkammer.at/online/test-privatrechtsschutz-...
Quelle: ots/ AK Wien 20.5. 2010


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