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754 News gefunden


"61. Verordnung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die Leistungen der Rechtsanwälte im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten (Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte – VwG-PauschVgtV)

Auf Grund des § 56a Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung – RAO, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2014, BGBl. I Nr. 40/2014, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Pauschalvergütung

§ 1. Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2015 und die folgenden Kalenderjahre mit 31 000 Euro jährlich festgesetzt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 41. Newsletter der BGBl. - Redaktion
Gesetz Newsletter

"Dieses lebenspraktische Sachbuch greift die öffentliche Diskussion über Ungerechtigkeiten im Scheidungsverfahren, gerichtliche Fehlurteile und familienpsychologische Gutachter als „heimliche Richter“ auf. Es beschreibt anschaulich das sehr komplexe System der Zusammenarbeit von Gerichten, Gutachtern, Anwälten, Jugendämtern und Verfahrensbeiständen der Kinder und befasst sich insbesondere mit der Arbeit der psychologischen Sachverständigen. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Ihre Springer Neuerscheinungen im März 03.03.2016
Familie Newsletter

Dank dem Engagement unserer Kunden bei der bestNET.Weihnachtsaktion konnten wir heute EUR 2000,00 an die Initiative HELFEN WIE WIR überweisen.
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"410. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV)

Aufgrund der §§ 131b Abs. 5 Z 1, 3 und 4 und § 132a Abs. 8 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird verordnet:

1. Hauptstück Allgemeiner Teil

Anwendungsbereich

§ 1. Die Registrierkassensicherheitsverordnung regelt

1. die zur technischen Umsetzung der Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungssysteme erforderlichen technischen Merkmale

a) der Registrierkasse,
b) der Signaturerstellungseinheit,
c) der Kommunikation zwischen Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit,

2. die zusätzlichen Anforderungen an den Beleg gemäß § 132a Abs. 8 der Bundesabgabenordnung BAO, BGBl. Nr. 164/1961,

3. Einzelheiten über die Erlassung von Feststellungsbescheiden betreffend geschlossene Gesamtsysteme und

4. den Zugriff der Behörden auf die dafür erforderlichen Daten für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 177. Newsletter der BGBl.-Redaktion 14.12.2015
Gesetz Newsletter

"388. Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Änderung der Verordnung zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG)

Auf Grund des § 43 Abs. 2 des Staatsanwaltschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 164/1986 (StAG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2015, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1986 zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG), BGBl. Nr. 338/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II. Nr. 204/2013, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 2 wird vor dem Wort „Beschuldigten“ die Wortfolge „Angezeigten (Erstangezeigten), Verdächtigen (Erstverdächtigen) oder“ eingefügt.

2. In § 8 Abs. 1 zweiter Satz wird vor dem Wort „Beschuldigten“ die Wortfolge „Angezeigten, Verdächtigen oder“ eingefügt.

3. In § 8 Abs. 1 dritter Satz wird das Wort „Beschuldigte“ durch das Wort „Personen“ ersetzt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 168. Newsletter der BGBl.-Redaktion 25.11.2015
Gesetz Newsletter

"393. Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen

Auf Grund des § 25 des Bundesgesetzes über den Rechtsanwaltstarif, BGBl. Nr. 189/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2014, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

§ 1. (1) Zu den im Tarif des Bundesgesetzes über den Rechtsanwaltstarif, in der Fassung der Verordnungen des Bundesministers für Justiz BGBl. Nr. 198/1972, BGBl. Nr. 646/1974, BGBl. Nr. 368/1977, BGBl. Nr. 144/1981, BGBl. Nr. 102/1985, BGBl. Nr. 491/1990, BGBl. Nr. 224/1994, BGBl. II Nr. 227/2001 und BGBl. II Nr. 379/2007, als Entlohnung des Rechtsanwaltes angeführten festen Beträgen wird ein weiterer Zuschlag von 12 vH festgesetzt.

(2) Die sich hiernach ergebende Entlohnung des Rechtsanwalts wird in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgestellt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 1687. Newsletter der BGBl.-Redaktion 30.11.2015
Gesetz Newsletter

"Sachverhalt:
Die Klägerin ist die eheliche Tochter der im Jahr 2011 verstorbenen Erblasserin, die Beklagte deren Enkelin. Ursprünglich waren die Klägerin und die Erblasserin übereingekommen, dass die Klägerin eine Liegenschaft samt Wohnhaus von der Erblasserin bekommen würde. Nach einem Streit übergab die Erblasserin diese Liegenschaft aber im Jahr 2000 heimlich an die Beklagte. [...]"

Den gesamten Rechtstipp finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 46/2015
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"1. Allgemeines

Der nachstehende Erlass regelt die zu beachtenden Kriterien und Details bei

der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO),
und die Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen,

wobei insbesondere auf die durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 erfolgten Änderungen Bezug genommen wird. Dies betrifft auch die gemäß der §§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 1, 2, 3 und 4 sowie § 132a Abs. 8 BAO ergangenen Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungen), bei der Registrierkassenpflicht (Registrierkassensicherheitsverordnung - RKSV, derzeit als Notifizierungsentwurf veröffentlicht) und bei der Belegerteilungspflicht (Barumsatzverordnung 2015 - BarUV 2015). [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.bmf.gv.at vom 12.11.2015

"Das erste systematische und umfassende Buch ausschließlich zur Straffälligkeit älterer Menschen im deutschsprachigen Raum.

Zu aktuellen Fragen rund um das Thema „Seniorenkriminalität“ werden durch jeweils einschlägig tätige Experten verschiedener Forschungs- und Praxisbereiche Erkenntnisse, Analysen und Perspektiven vorgestellt. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 02.11.2015
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Zitat wien.orf.at publiziert am 23.10.2015

"Die Rechtsanwaltskammer streicht aus Protest gegen zu niedrige Tarife ab 1. November ihre kostenlosen Erstberatungen. In Wien suchen nun die Bezirksvertretungen nach Ersatz, da die Nachfrage groß ist [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: wien.orf.at publiziert am 23.10.2015


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