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754 News gefunden


"3. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 – SRÄG 2012)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel Gegenstand

1 Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977
2 Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes
3 Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes
4 Änderung des Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes
5 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
6 Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
7 Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
8 Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
9 Änderung des Bundespflegegeldgesetzes
10 Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes
11 Änderung des Urlaubsgesetzes
12 Änderung des Arbeitszeitgesetzes [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folggendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 10.01.2013
Gesetz Newsletter

"4. Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Pensionsfonds-Überleitungsgesetz – PF-ÜG)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel Gegenstand

1 Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes 1993
2 Änderung des Ziviltechnikergesetzes 1993
3 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
4 Änderung des Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetzes
5 Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes
6 Änderung des Landarbeitsgesetzes 1984 [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 10.01.2013
Gesetz Newsletter

"Wien, 2012-12-13 – Vier von fünf österreichischen Haushalten (79%) verfügten laut Statistik Austria zum Befragungszeitpunkt (April bis Juni 2012) über einen Internetzugang. 80% der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzten das Internet in den letzten drei Monaten vor dem Befragungszeitpunkt.
79% aller Haushalte haben einen Internetzugang

Innerhalb der vergangenen zehn Jahre hat sich der Anteil der Haushalte mit Internetzugang mehr als verdoppelt und stieg von 34% im Jahr 2002 auf 79% im Jahr 2012. Gegenwärtig haben vier von fünf österreichischen Haushalten Internetzugang.

Die Hälfte der Haushalte ohne Internetzugang sind Einpersonenhaushalte (50%), wobei es sich zum Großteil um alleinlebende Frauen im höheren Erwachsenenalter handelt: Beinahe drei Viertel (73%) sind 55 Jahre und älter, bei fast zwei Drittel der Einpersonenhaushalte ohne Internet handelt es sich um alleinlebende Frauen. Nahezu die Hälfte der Haushalte ohne Internetzugang haben ein Haushalteinkommen, das im unteren Einkommensviertel liegt (46%).
77% der Haushalte ohne Internetzugang wollen keinen

Mehr als drei Viertel der Haushalte ohne Internetzugang (77%) wollten einen solchen laut eigenen Aussagen auch nicht. Als weitere Gründe für fehlenden Internetzugang wurden genannt (Mehrfachangaben möglich): fehlende Kenntnisse (29% der Haushalte ohne Internet), das Internet wird anderswo genutzt (17%), zu hohe Anschaffungs- bzw. laufende Kosten (jeweils 16%) bzw. Datenschutz- oder Sicherheitsbedenken (14%).
Vier von fünf Personen nutzen das Internet

80% der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzten das Internet in den letzten drei Monaten vor dem Befragungszeitpunkt. Die Nutzung ist dabei stark von Alter und Geschlecht abhängig: 96% der unter 45-Jährigen nutzten das Internet, bei den 65- bis 74-Jährigen waren es lediglich 38%. Gleichzeitig hat sich aber gerade in dieser Altersgruppe der Anteil an Internetnutzerinnen und Internetnutzern seit 2002 mehr als verzehnfacht. ...
Quelle: www.statistik.at 19.12.2012

"Die unabhängige Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes wurde am 11.12.2012 mit dem Eduard-Wallnöfer-Anerkennungspreis für die „mutigste Initiative von Tirolerinnen und Tirolern zum Wohle des Landes Tirol“ ausgezeichnet. „Der Preis bedeutet für uns nach jahrelanger Arbeit eine große Wertschätzung, aber auch eine Anerkennung der Zivilcourage und des Mutes, welche die MitarbeiterInnen seit Beginn aufgebracht haben,“ freut sich Carina Scheiber, Koordinatorin der unabhängigen Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes in Tirol.

Die unabhängige Rechtsberatung ist eine aus dem Protest gewachsene und von Studenten und Studentinnen getragene Einrichtung. Im Jahr 2009 wurde aus einer Notlage heraus von 40 ehrenamtlichen StudentInnen eine unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende ohne staatliche Finanzierung aufgebaut.

Die Gründungsgruppe setzte sich vor allem aus Studierenden der Sozialen Arbeit und der Rechtswissenschaften zusammen. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen bieten bis heute Rechtsberatung im Asylverfahren, im Niederlassungs- und Aufenthaltsverfahren sowie bei Fremdenpolizeilichen Angelegenheiten. Die unabhängige Rechtsberatung hat derzeit 27 ehrenamtliche MitarbeiterInnen. Carina Scheiber hat für die Koordination eine 20h-Stelle.

„Die Motivation der MitarbeiterInnen liegt nicht darin, dem Staat seine Aufgaben abzunehmen“, betont Scheiber, „jedoch sollen die Versäumnisse des Staates nicht auf den Schultern von Flüchtlingen ausgetragen werden“.

Der Diakonie Flüchtlingsdienst fordert als Trägerorganisation eine staatliche Finanzierung, welche eine qualitative Rechtsberatung im gesamten Asylverfahren für alle AsylwerberInnen in Tirol sicherstellt."

Den Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: fluechtlingsdienst.diakonie.at 12.12.2012

"Derzeit sind österreichische Firmen wieder verstärkt mit Angeboten für Eintragungen in Nachschlagewerken konfrontiert, die per Fax oder E-Mail an österreichische Firmen versandt bzw. auch telefonisch beworben werden. Nur bei genauerer Prüfung erkennt man, dass es sich hier um völlig unbekannte Verzeichnisse handelt, die mit seriösen Anbietern wie z. B. HEROLD Business Data, Herausgeber der österreichischen Telefonbücher und Gelben Seiten als Printausgabe, online unter HEROLD.at oder auch am Handy, nichts zu tun haben. Mit der Unterschrift geht man meist mehrjährige Verträge ein und verpflichtet sich zu beträchtlichen Zahlungen.

Die schriftlichen oder telefonischen Angebote sind immer nach demselben Muster aufgebaut: dem Empfänger wird eine Einschaltung in einem Branchenverzeichnis bzw. Firmenbuch angeboten. Eine Verwechslungsgefahr mit anerkannten Anbietern ist dabei durchaus gewünscht und wird mit Namen insbesondere in Verbindung mit den Begriffen „Gelbe Seiten", „Gelbes Branchenbuch", „Firmenverzeichnis" oder sogar Bestandteilen des Firmennamens bekannter Anbieter unterstützt. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 48/2012

"Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2011 im Wiener Landtag

Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2011. Der Landtag befasst sich heute, 22. November 2012, mit dem Tätigkeitsbericht. Die Inanspruchnahme der WPPA ist von 2010 auf 2011 um fast zehn Prozent angestiegen. Für die Wiener Pflege- und PatientInnenanwältin Sigrid Pilz zeigt sich in diesen Anstieg, die starke Akzeptanz und das große Vertrauen, das die WPPA in der Wiener Bevölkerung genießt.

Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung in allen das Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs betreffenden Fragen. Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit der WPPA stellt die rechtliche Information und Prüfung von Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar.

Im Berichtsjahr 2011 gab es insgesamt 12.174 Kontakte, davon 1.791 schriftliche Eingaben, 1.513 persönliche Vorsprachen und 8.870 telefonische Anfragen. 2.914 Anliegen wurden aktenmäßig erfasst und einer schriftlichen Überprüfung unterzogen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 22.11.2012
Newsletter Pressemeldung

"Die Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft wird zunehmend mehr mit Beschwerden von Angehörigen und besachwalteten Personen konfrontiert. Der Großteil der Beschwerden betrifft die mangelhafte persönliche Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens durch SachwalterInnen und fehlende Kommunikation zwischen SachwalterIn und KlientIn.

Die Beschwerden betreffen überwiegend Rechtsanwaltskanzleien und Notariate, die extrem viele Sachwalterschaften – oft mehrere hundert - haben. Die besachwaltete Person hat in der Praxis kaum Möglichkeit Kontakt zur SachwalterIn aufzunehmen. "Dadurch wird der KlientIn jegliche Selbstbestimmung über ihr Leben genommen und die Besachwaltung verkommt zur reinen Entmündigung", kritisiert PatientInnenanwältin Pilz.

Ein weiteres Ärgernis ist, dass Menschen die eine Angelegenheit in ihrem Leben nicht regeln können, häufig in allen Angelegenheiten besachwaltet werden. "Eine Besachwaltung ist nur für jene Angelegenheit zu treffen, worin die KlientIn Hilfe braucht und anschließend unverzüglich wieder aufzuheben", fordert Pilz. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 17.10.2012
Pressemeldung

"279. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Ausbildung der Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter (Richteramtsanwärter/innen-Ausbildungsverordnung – RiAA-AusbVO)

Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (RStDG), BGBl. Nr. 305/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2012, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Diese Verordnung enthält nähere Festlegungen zur Ausbildung der Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter für ihre spätere Tätigkeit als Richterin oder Richter bzw. als Staatsanwältin oder Staatsanwalt, wie insbesondere
1. zur Notwendigkeit und Dauer der jeweiligen Ausbildungsdienste,
2. zu den persönlichkeitsbildenden Ausbildungsinhalten sowie
3. zur Absolvierung von Ausbildungsdiensten im Bereich des Finanzwesens nach § 9c RStDG und Exkursionen.

Obligatorische Ausbildungsstationen
§ 2. Der Ausbildungsdienst ist
1. beim Bezirksgericht in der Dauer von mindestens zwölf Monaten,
2. beim Landesgericht in der Dauer von mindestens zwölf Monaten,
3. bei der Staatsanwaltschaft in der Dauer von mindestens sechs Monaten,
4. bei einer Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen oder vorbeugenden Maßnahmen in der Dauer von mindestens drei Wochen,
5. bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (oder bei einer Notarin bzw. einem Notar oder bei der Finanzprokuratur) in der Dauer von mindestens vier Monaten sowie
6. bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung in der Dauer von mindestens zwei Wochen
zu leisten. [...]"

Das gesamten Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.08.2012
Gesetz

"Vätern unehelicher Kinder muss laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht überhaupt zu beantragen. Die derzeitige Regelung, mit der das nicht möglich ist, ist verfassungswidrig, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger heute mitteilte.

„Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, so Holzinger. „Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird.“

Der VfGH folgt damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dem Staat wurde nun eine „Reparaturfrist“ bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: orf.at/stories/2130409/ 11.07.2012
Männer

"Durch das Budgetbegleitgesetzes 2009 wurde juristischen Personen (zB. GmbH) die Möglichkeit Verfahrenshilfe zu beantragen, entzogen. Die Gewährung der Verfahrenshilfe wurde auf natürliche Personen beschränkt.

Die Oberlandesgerichte Graz, Innsbruck und Wien sowie der Verwaltungsgerichtshof beantragten die Überprüfung der momentanen gesetzlichen Regelung der Verfahrenshilfe durch den Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens.

Die Oberlandesgerichte brachten insbesondere vor, dass die völlige Beseitigung der Verfahrenshilfe für juristische Personen dem Gleichheitsgebot gemäß Art. 7 B-VG widerspräche. Außerdem seien die juristischen Personen somit im Recht auf Zugang zum Recht und ein faires Verfahren gemäß Art 6 EMRK beeinträchtigt.

Die Oberlandesgerichte Innsbruck und Wien sahen darin außerdem eine Verletzung des Rechtes der Unverletzlichkeit des Eigentums gemäß Art. 5 StGG.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Einschränkung mit Entscheidung vom 05.10.2011 als verfassungswidrig aufgehoben. Spätestens ab dem Jahr 2013 können auch juristische Personen, die nicht die Möglichkeit haben, die zur Führung eines Prozesses erforderlichen Geldmittel aufzubringen, im Rahmen der Verfahrenshilfe zumindest vorerst von den Prozesskosten befreit werden, sofern die Prozessführung weder mutwillig, noch aussichtslos ist. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 17/2012
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