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750 News gefunden


"2. Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Bewährungshilfegesetz geändert werdenDer Nationalrat hat beschlossen:InhaltsverzeichnisArt. Gegenstand1 Änderung des Strafvollzugsgesetzes2 Änderung der Strafprozessordnung 19753 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 19884 Änderung des BewährungshilfegesetzesArtikel 1Änderung des StrafvollzugsgesetzesDas Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird wie folgt geändert:1. In § 9 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:„Liegt der Wohnsitz oder Aufenthalt im Sprengel des Landesgerichtes Steyr, so ist jedoch das Gefangenenhaus Linz örtlich zuständig.“2. § 10 Abs. 2 lautet:„(2) Freiheitsstrafen, deren Strafzeit drei Monate nicht übersteigt, dürfen nur dann in Strafvollzugsanstalten vollzogen werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Zwecke des Strafvollzuges zu besorgen ist und1. der Verurteilte damit einverstanden ist oder2. dies dem Verurteilten auch ohne sein Einverständnis nach seinen persönlichen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der Entfernung zwischen seinem Wohnsitz oder Aufenthalt (§ 9 Abs. 3 StVG) und der Strafvollzugsanstalt nicht unzumutbar ist. “ [...]"Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 10.01.2013
Gesetz Newsletter

"1. Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz und das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister geändert werden (Grundbuchsgebührennovelle – GGN)Der Nationalrat hat beschlossen:Artikel 1Änderung des GerichtsgebührengesetzesDas Gerichtsgebührengesetz, BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2012, wird wie folgt geändert:1. In § 1a) werden in Abs. 1 nach dem Wort „Gerichte“ die Wendung „, Staatsanwaltschaften“ und nach dem Wort „Eingaben“ die Wendung „sowie die Führung der öffentlichen Bücher, Urkundensammlungen sowie einsichtsfähigen Register" eingefügt;b) wird in Abs. 2 folgender Satz angefügt:„Die Gebühren für Abfragen aus öffentlichen Büchern, Urkundensammlungen sowie einsichtsfähigen Registern und anderen IT-Anwendungen aus dem Tarif sind so zu bemessen, dass sie wenigstens die laufenden Kosten sowie einen angemessenen Zuschlag zu den Wartungs-, Sicherungs- und Weiterentwicklungskosten decken."2. In § 2a) lautet Z 1 lit. a:„a) für das zivilgerichtliche Verfahren erster Instanz mit der Überreichung der Klage, in den in den Anmerkungen 1 und 2 zur Tarifpost 1 angeführten Verfahren mit der Überreichung des Antrags, bei Protokollaranträgen mit dem Beginn der Niederschrift, für Vergleiche in allen Verfahren mit der Beurkundung durch das Entscheidungsorgan;“b) entfällt Z 1 lit. d;c) lautet Z 4:„4. hinsichtlich der Gebühren für die Eintragung in die öffentlichen Bücher oder in das Schiffsregister mit der Vornahme der Eintragung;“d) wird in der Z 6 der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Wendung angefügt:„hinsichtlich der in der Tarifpost 11 lit. c angeführten Amtshandlungen zu den im NTG festgelegten Zeitpunkten;“e) wird in der Z 7 die Wendung „Tarifpost 14 Z 3, 4, 8 bis 11 und 13 bis 15“ durch die Wendung „Tarifpost 14 Z 2, 3, 8 bis 11 und 13 bis 15“ ersetzt; [...]"Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 10.01.2013
Gesetz Newsletter

"Wien, 2012-12-13 – Vier von fünf österreichischen Haushalten (79%) verfügten laut Statistik Austria zum Befragungszeitpunkt (April bis Juni 2012) über einen Internetzugang. 80% der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzten das Internet in den letzten drei Monaten vor dem Befragungszeitpunkt.79% aller Haushalte haben einen InternetzugangInnerhalb der vergangenen zehn Jahre hat sich der Anteil der Haushalte mit Internetzugang mehr als verdoppelt und stieg von 34% im Jahr 2002 auf 79% im Jahr 2012. Gegenwärtig haben vier von fünf österreichischen Haushalten Internetzugang.Die Hälfte der Haushalte ohne Internetzugang sind Einpersonenhaushalte (50%), wobei es sich zum Großteil um alleinlebende Frauen im höheren Erwachsenenalter handelt: Beinahe drei Viertel (73%) sind 55 Jahre und älter, bei fast zwei Drittel der Einpersonenhaushalte ohne Internet handelt es sich um alleinlebende Frauen. Nahezu die Hälfte der Haushalte ohne Internetzugang haben ein Haushalteinkommen, das im unteren Einkommensviertel liegt (46%).77% der Haushalte ohne Internetzugang wollen keinenMehr als drei Viertel der Haushalte ohne Internetzugang (77%) wollten einen solchen laut eigenen Aussagen auch nicht. Als weitere Gründe für fehlenden Internetzugang wurden genannt (Mehrfachangaben möglich): fehlende Kenntnisse (29% der Haushalte ohne Internet), das Internet wird anderswo genutzt (17%), zu hohe Anschaffungs- bzw. laufende Kosten (jeweils 16%) bzw. Datenschutz- oder Sicherheitsbedenken (14%).Vier von fünf Personen nutzen das Internet80% der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzten das Internet in den letzten drei Monaten vor dem Befragungszeitpunkt. Die Nutzung ist dabei stark von Alter und Geschlecht abhängig: 96% der unter 45-Jährigen nutzten das Internet, bei den 65- bis 74-Jährigen waren es lediglich 38%. Gleichzeitig hat sich aber gerade in dieser Altersgruppe der Anteil an Internetnutzerinnen und Internetnutzern seit 2002 mehr als verzehnfacht. Während bei jüngeren Personen keine ...
Quelle: www.statistik.at 19.12.2012

"Die unabhängige Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes wurde am 11.12.2012 mit dem Eduard-Wallnöfer-Anerkennungspreis für die „mutigste Initiative von Tirolerinnen und Tirolern zum Wohle des Landes Tirol“ ausgezeichnet. „Der Preis bedeutet für uns nach jahrelanger Arbeit eine große Wertschätzung, aber auch eine Anerkennung der Zivilcourage und des Mutes, welche die MitarbeiterInnen seit Beginn aufgebracht haben,“ freut sich Carina Scheiber, Koordinatorin der unabhängigen Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes in Tirol.Die unabhängige Rechtsberatung ist eine aus dem Protest gewachsene und von Studenten und Studentinnen getragene Einrichtung. Im Jahr 2009 wurde aus einer Notlage heraus von 40 ehrenamtlichen StudentInnen eine unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende ohne staatliche Finanzierung aufgebaut.Die Gründungsgruppe setzte sich vor allem aus Studierenden der Sozialen Arbeit und der Rechtswissenschaften zusammen. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen bieten bis heute Rechtsberatung im Asylverfahren, im Niederlassungs- und Aufenthaltsverfahren sowie bei Fremdenpolizeilichen Angelegenheiten. Die unabhängige Rechtsberatung hat derzeit 27 ehrenamtliche MitarbeiterInnen. Carina Scheiber hat für die Koordination eine 20h-Stelle.„Die Motivation der MitarbeiterInnen liegt nicht darin, dem Staat seine Aufgaben abzunehmen“, betont Scheiber, „jedoch sollen die Versäumnisse des Staates nicht auf den Schultern von Flüchtlingen ausgetragen werden“.Der Diakonie Flüchtlingsdienst fordert als Trägerorganisation eine staatliche Finanzierung, welche eine qualitative Rechtsberatung im gesamten Asylverfahren für alle AsylwerberInnen in Tirol sicherstellt."Den Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: fluechtlingsdienst.diakonie.at 12.12.2012

"Derzeit sind österreichische Firmen wieder verstärkt mit Angeboten für Eintragungen in Nachschlagewerken konfrontiert, die per Fax oder E-Mail an österreichische Firmen versandt bzw. auch telefonisch beworben werden. Nur bei genauerer Prüfung erkennt man, dass es sich hier um völlig unbekannte Verzeichnisse handelt, die mit seriösen Anbietern wie z. B. HEROLD Business Data, Herausgeber der österreichischen Telefonbücher und Gelben Seiten als Printausgabe, online unter HEROLD.at oder auch am Handy, nichts zu tun haben. Mit der Unterschrift geht man meist mehrjährige Verträge ein und verpflichtet sich zu beträchtlichen Zahlungen.Die schriftlichen oder telefonischen Angebote sind immer nach demselben Muster aufgebaut: dem Empfänger wird eine Einschaltung in einem Branchenverzeichnis bzw. Firmenbuch angeboten. Eine Verwechslungsgefahr mit anerkannten Anbietern ist dabei durchaus gewünscht und wird mit Namen insbesondere in Verbindung mit den Begriffen „Gelbe Seiten", „Gelbes Branchenbuch", „Firmenverzeichnis" oder sogar Bestandteilen des Firmennamens bekannter Anbieter unterstützt. [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 48/2012

"Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2011 im Wiener LandtagDie unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2011. Der Landtag befasst sich heute, 22. November 2012, mit dem Tätigkeitsbericht. Die Inanspruchnahme der WPPA ist von 2010 auf 2011 um fast zehn Prozent angestiegen. Für die Wiener Pflege- und PatientInnenanwältin Sigrid Pilz zeigt sich in diesen Anstieg, die starke Akzeptanz und das große Vertrauen, das die WPPA in der Wiener Bevölkerung genießt.Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung in allen das Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs betreffenden Fragen. Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit der WPPA stellt die rechtliche Information und Prüfung von Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar.Im Berichtsjahr 2011 gab es insgesamt 12.174 Kontakte, davon 1.791 schriftliche Eingaben, 1.513 persönliche Vorsprachen und 8.870 telefonische Anfragen. 2.914 Anliegen wurden aktenmäßig erfasst und einer schriftlichen Überprüfung unterzogen. [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 22.11.2012
Newsletter Pressemeldung

"Die Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft wird zunehmend mehr mit Beschwerden von Angehörigen und besachwalteten Personen konfrontiert. Der Großteil der Beschwerden betrifft die mangelhafte persönliche Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens durch SachwalterInnen und fehlende Kommunikation zwischen SachwalterIn und KlientIn.Die Beschwerden betreffen überwiegend Rechtsanwaltskanzleien und Notariate, die extrem viele Sachwalterschaften – oft mehrere hundert - haben. Die besachwaltete Person hat in der Praxis kaum Möglichkeit Kontakt zur SachwalterIn aufzunehmen. "Dadurch wird der KlientIn jegliche Selbstbestimmung über ihr Leben genommen und die Besachwaltung verkommt zur reinen Entmündigung", kritisiert PatientInnenanwältin Pilz.Ein weiteres Ärgernis ist, dass Menschen die eine Angelegenheit in ihrem Leben nicht regeln können, häufig in allen Angelegenheiten besachwaltet werden. "Eine Besachwaltung ist nur für jene Angelegenheit zu treffen, worin die KlientIn Hilfe braucht und anschließend unverzüglich wieder aufzuheben", fordert Pilz. [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 17.10.2012
Pressemeldung

"279. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Ausbildung der Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter (Richteramtsanwärter/innen-Ausbildungsverordnung – RiAA-AusbVO)Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (RStDG), BGBl. Nr. 305/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2012, wird verordnet:Anwendungsbereich§ 1. Diese Verordnung enthält nähere Festlegungen zur Ausbildung der Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter für ihre spätere Tätigkeit als Richterin oder Richter bzw. als Staatsanwältin oder Staatsanwalt, wie insbesondere1. zur Notwendigkeit und Dauer der jeweiligen Ausbildungsdienste,2. zu den persönlichkeitsbildenden Ausbildungsinhalten sowie3. zur Absolvierung von Ausbildungsdiensten im Bereich des Finanzwesens nach § 9c RStDG und Exkursionen.Obligatorische Ausbildungsstationen§ 2. Der Ausbildungsdienst ist1. beim Bezirksgericht in der Dauer von mindestens zwölf Monaten,2. beim Landesgericht in der Dauer von mindestens zwölf Monaten,3. bei der Staatsanwaltschaft in der Dauer von mindestens sechs Monaten,4. bei einer Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen oder vorbeugenden Maßnahmen in der Dauer von mindestens drei Wochen,5. bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (oder bei einer Notarin bzw. einem Notar oder bei der Finanzprokuratur) in der Dauer von mindestens vier Monaten sowie6. bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung in der Dauer von mindestens zwei Wochenzu leisten. [...]"Das gesamten Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.08.2012
Gesetz

"Vätern unehelicher Kinder muss laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht überhaupt zu beantragen. Die derzeitige Regelung, mit der das nicht möglich ist, ist verfassungswidrig, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger heute mitteilte.„Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, so Holzinger. „Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird.“Der VfGH folgt damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dem Staat wurde nun eine „Reparaturfrist“ bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: orf.at/stories/2130409/ 11.07.2012
Männer

"Durch das Budgetbegleitgesetzes 2009 wurde juristischen Personen (zB. GmbH) die Möglichkeit Verfahrenshilfe zu beantragen, entzogen. Die Gewährung der Verfahrenshilfe wurde auf natürliche Personen beschränkt.Die Oberlandesgerichte Graz, Innsbruck und Wien sowie der Verwaltungsgerichtshof beantragten die Überprüfung der momentanen gesetzlichen Regelung der Verfahrenshilfe durch den Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens.Die Oberlandesgerichte brachten insbesondere vor, dass die völlige Beseitigung der Verfahrenshilfe für juristische Personen dem Gleichheitsgebot gemäß Art. 7 B-VG widerspräche. Außerdem seien die juristischen Personen somit im Recht auf Zugang zum Recht und ein faires Verfahren gemäß Art 6 EMRK beeinträchtigt.Die Oberlandesgerichte Innsbruck und Wien sahen darin außerdem eine Verletzung des Rechtes der Unverletzlichkeit des Eigentums gemäß Art. 5 StGG.Der Verfassungsgerichtshof hat diese Einschränkung mit Entscheidung vom 05.10.2011 als verfassungswidrig aufgehoben. Spätestens ab dem Jahr 2013 können auch juristische Personen, die nicht die Möglichkeit haben, die zur Führung eines Prozesses erforderlichen Geldmittel aufzubringen, im Rahmen der Verfahrenshilfe zumindest vorerst von den Prozesskosten befreit werden, sofern die Prozessführung weder mutwillig, noch aussichtslos ist. [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 17/2012
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