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754 News gefunden


Alle Gewerbeverfahren im Internet per Mausklick erledigen

Gewerbe-Online, das Webservice der Magistratsabteilung 63 (Gewerbewesen), bietet seit kurzem die Möglichkeit, sämtliche Gewerbeverfahren online abzuwickeln. "Bestes KundInnenservice hat für uns oberste Priorität," erläuterte die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger die Zielrichtung des neuen Angebotes.

Unter www.gewerbe.wien.at können dabei nicht nur zahlreiche Formulare abgerufen, sondern sämtliche Gewerbeverfahren wie etwa Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen, Bestellung von GeschäftsführerInnen oder auch die Anzeige einer weiteren Betriebsstätte online erledigt werden.

Daneben sind auch sämtliche für den Verfahrensablauf relevanten Informationen wie etwa Behördenzuständigkeiten oder Kosteninformationen abrufbar. Das gesamte Gewerbe-Online-Angebot ist barrierefrei gestaltet und steht somit allen InternetnutzerInnen ohne das Erfordernis einer Registrierung gleichermaßen zur Verfügung.

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 14.07.2010

221. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Verordnung optische Strahlung – VOPST) erlassen wird und mit der die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche geändert werden

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Verordnung optische Strahlung - VOPST)

Aufgrund der §§ 3 Abs. 7, 4, 5, 12 bis 15, 20 Abs. 2, 22 Abs. 4, 28 Abs. 5, 33 Abs. 5, 38 Abs. 1, 66, 69, 70, 72 Abs. 1 Z 4 bis 6 und Abs. 2 sowie 95 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2006, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 3. Expositionsgrenzwerte
§ 4. Bewertungen und Messungen
§ 5. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
§ 6. Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen
§ 7. Maßnahmen und Maßnahmenprogramm
§ 8. Inhalt des Maßnahmenprogramms
§ 9. Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, Kennzeichnung
§ 10. Natürliche optische Strahlung
§ 11. Ausnahmen
§ 12. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 13. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das Bundesgesetzblatt: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 08.07.2010
Gesetz

Jugendkriminalität ist immer das Produkt der Chancenlosigkeit von Jugendlichen.

Wien (OTS) - Einige Monate hat die Beruhigung über den Rückgang der offiziellen Zahlen der Jugendkriminalität gedauert. Man war zufrieden und hatte andere Sorgen. Jetzt scheint wieder die Zeit gekommen, in der Jugendliche in den Mittelpunkt kommen - natürlich in negativer Hinsicht.

Der Wr. Jugendanwalt Anton Schmid zu den einzelnen Argumenten, die angeführt werden:

- Jugendstraftaten werden zwar weniger, aber ......

So wie auch in den Zeiten, als der hohe Anstieg der Jugendkriminalität ständig für Aufregung sorgte und letztlich aus verschiedenen Gründen (steigende Anzeigenbereitschaft, mehr Sensibilität, statistische Umstellungen, etc.) erklärbar war, liegt höchstwahrscheinlich hinter dem Rückgang der Jugendkriminalität in der Statistik keine wirkliche Veränderung der Kriminalität der Jugendlichen dahinter. Gründe für die Veränderungen der Zahlen können seriöserweise noch nicht festgemacht werden. Mit Sicherheit ist der Rückgang aber nur die in der langfristigen Betrachtung zu beobachtende Wellenbewegung, die uns zeigt, es gibt mal mehr und mal weniger Anzeigen.

- Jugendstraftaten werden brutaler

Die tätliche Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen/Kindern wird tatsächlich brutaler. Ungeahnte Wut und Aggressivität, die sich über Jahre durch ihre Chancenlosigkeit aufstaut, bricht durch. Ein Phänomen, das in der Psychologie seit zig-Jahren beobachtbar ist, wenn Kinder und Jugendliche realisieren, dass sie am Rande dieser Gesellschaft stehen.

- Die Gründe von Jugendgewalt sind sehr oft ohne Motiv:

Aus der Jugendgewalttherapie wissen wir, dass junge Menschen mit ca. 9 bis 12 Jahren erkennen, dass sie jahrelang in ihrer Familie Opfer von Gewalt waren. Sie kommen in ein Alter, das ihnen ermöglicht Täter zu werden, und das nützen sie aus. Besser Täter als Opfer zu sein ist ihr (unbewusster) Zugang. Und Täter müssen handeln und suchen nach ...
Quelle: ots/ Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien 22.6.2010
Jugendliche Kinder

Sieben von 16 Ärzten in Wien und Niederösterreich händigten keine Daten aus bzw. nahmen keine Anpassung vor

Wien (OTS/VKI) - Häufig erwerben Konsumenten ihre Kontaktlinsen dort, wo die Anpassung erfolgt - beim Augenarzt, im Kontaktlinsen-Fachinstitut oder beim Augenoptiker. Patienten haben aber ein Recht darauf, sich die Kontaktlinsenparamenter aushändigen zu lassen, um die Linsen anderswo womöglich günstiger zu erwerben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gemeinsam mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bei 16 Augenärzten in Wien und Niederösterreich erhoben, ob diese ihren Patienten die Daten der Kontaktlinsenanpassung zur Verfügung stellen. Wie das Testmagazin Konsument ab dem 24. Juni zeigt, ging die Testperson bei sieben Ärzten leer aus - teils, weil keine Anpassung vorgenommen, teils weil die Herausgabe der Daten abgelehnt wurde.

Laut Patientencharta haben Patienten ein Einsichtsrecht in die ärztliche Dokumentation. Auf Wunsch muss gegen angemessenen Kostenersatz, heißt: Kopierkosten, eine Abschrift zur Verfügung gestellt werden. Neun Ärzte folgten die Daten ohne Wenn und Aber aus, bei den übrigen sieben Ärzten war das aus diversen Gründen nicht der Fall. Teilweise wurden keine Kontaktlinsen angepasst, teilweise wurde die Herausgabe der Daten abgelehnt. "Um sich Auseinandersetzungen und Diskussionen zu ersparen, ist es ratsam, bereits zu Beginn der Untersuchung darauf hinzuweisen, dass man die Linsen nicht beim Arzt erstehen möchte und deshalb die Anpassungsdaten benötigt", rät VKI-Gesundheitsexpertin Dr. Angela Tichy.

Die Erhebung machte darüber hinaus deutlich, wie unterschiedlich die Anpassung der Kontaktlinsen erfolgt: Nur sechs Augenärzte nahmen eine Anpassung mit Probelinsen vor, vier Mal erfolgte lediglich eine Umrechnung der Brillenparameter. "Die Anpassung von Kontaktlinsen ist allerdings nur mit Probelinsen zuverlässig, da die Sehschärfe auch durch den Tränenfilm unter der Linse beeinflusst wird", so Tichy. ...
Quelle: ots/ VKI 22.6.2010
Studie

"Eine Sammelnovelle zur Gleichstellung eingetragener PartnerInnenschaften in den Landesgesetzen mit der Ehe wird heute, Donnerstag, im Wiener Landtag beschlossen. Auch im Wiener Dienstrecht werden alle nötigen Änderungen im Rahmen einer Sammelnovelle beschlossen. "Eine Generalklausel, wie von den Grünen gefordert, hätte nicht die gewünschte Rechtssicherheit gebracht", unterstrich Frauenberger. "Sie dennoch zu fordern, ist billiger Populismus in Vorwahlzeiten", so Frauenberger. Rechtssicherheit könne nur dadurch erreicht werden, dass sich aus dem jeweiligen Landesgesetz direkt ablesen lässt, ob davon auch eingetragene PartnerInnen erfasst sind und welche Rechte und Pflichten sich daraus für sie ergeben.

Mit der Sammelnovelle sind nun alle Landesgesetze, die auf Grund des Gesetzes zur Eingetragenen Partnerschaft zu ändern waren, novelliert. Frauenberger: "Wir haben uns in einem Ressort übergreifenden Kraftakt die Mühe gemacht, 44 Gesetze binnen weniger Wochen zu novellieren. Denn nur so gibt es größtmögliche Rechtssicherheit für eingetragene PartnerInnen!" Wien habe "nicht nur ein hervorragendes Verpartnerungspaket für homosexuelle Paare geschnürt, sondern hat auch die Gleichstellung in den Landesgesetzen auf beste, gründlichste und sicherste Art und Weise umgesetzt", so Frauenberger weiter.[...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem folgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 24.06.2010
Gesetz

"Der Wiener Landtag beschließt heute, Donnerstag, ein neues Gleichbehandlungsgesetz. Damit soll die Gleichstellung der Frauen innerhalb des Magistrats in den nächsten Jahren mit Nachdruck voran getrieben werden. Insbesondere soll der Frauenanteil in Führungspositionen der Stadt sowie in untypischen Berufsfeldern erhöht werden. Zur Erreichung dieser Ziele wird eine neue unabhängige und weisungsfreie "Gleichbehandlungsanwaltschaft" installiert, die mit mehr Kompetenzen ausgestattet sein wird als die bisherigen fünf Gleichbehandlungsbeauftragten. Jede einzelne Dienststelle der Stadt bekommt mittels eines Gleichstellungsprogramms verbindliche und maßgeschneiderte Zielvorgaben. Die Laufzeit der Programme beträgt drei Jahre, die Abteilungen müssen aber jährlich Bericht über ihre Gleichstellungsaktivitäten und Erfolge ablegen. Frauenstadträtin Sandra Frauenberger: "Das neue Gesetz ist quasi ein Turbomotor für Gleichstellung innerhalb der Stadt Wien. " [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem folgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 24.06.2010
Frauen Gesetz

"Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass ÄrztInnen gegen Honorar Pharmafirmen über die Wirkung von Medikamenten bei ihren PatientInnen informierten. Zwar erfolgte die Information in Verfolgung eines guten Zweckes ohne personenbezogene Daten, dennoch war die Optik etwas schief. Einerseits erfuhren die PatientInnen großteils nicht, dass gerade ihre Erfahrungen in die Studien einflossen, andererseits wurde befürchtet, dass ÄrztInnen bevorzugt jene Medikamente verschreiben, deren Wirkungen und Nebenwirkungen gerade einer Studie unterzogen werden, an der sie verdienen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem folgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 24.06.2010
Gesetz

Funktions- statt diagnoseorientierter Einschätzung - psychische Erkrankungen stärker berücksichtigt

Wien (OTS/BMASK) - "Der Ministerrat beschließt heute die Voraussetzungen, damit die neue Einschätzungsverordnung für den Grad der Behinderung durch das BMASK erlassen werden kann", sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer Dienstag nach dem Ministerrat. Mit der Neufassung wurden neue, den heutigen Gegebenheiten angepasste Kriterien für die Einschätzung des Grades der Behinderung festgelegt. Die wesentlichen Verbesserungen liegen in der Einführung einer funktions- anstelle einer diagnosebezogenen Beurteilung und in einer signifikanten Optimierung der Einschätzung psychischer Erkrankungen. Die neue Verordnung ist von Bedeutung für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten, für die Ausstellung eines Behindertenpasses, für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe und für die Inanspruchnahme von steuerlichen Begünstigungen.

Derzeit erfolgt die Einschätzung des Grades der Behinderung im Bereich des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes nach der Richtsatzverordnung zum Kriegsopferversorgungsgesetz, die vor 45 Jahren in Kraft getreten ist und bei weitem nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft oder den Anforderungen des heutigen Arbeitslebens entspricht. Zu Anwendung kommen sollen die neuen Kriterien ab 1. September 2010. Der Bundesbehindertenbeirat hat die Umsetzung der neuen Verordnung ebenfalls empfohlen.

Es muss kein Mensch mit Behinderung Angst haben, dass er oder sie neu und vielleicht niedriger eingestuft wird. Umgekehrt kann man aber freiwillig um Neueinstufung ansuchen, wenn man sich etwas davon verspricht. ...
Quelle: ots/ BMASK 15.6.2010
Gesetz Pressemeldung

ZITAT: "Neben dem reinen Austauschverhältnis Arbeit gegen Entgelt haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber wechselseitig auch zahlreiche persönliche Verhaltenspflichten einzuhalten. Das Pendant zur Treuepflicht des Arbeitnehmers ist dabei die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers...."

Den gesamten Artikel finden Sie als pdf-Download auf der Website des "Training" -Magazins: ...
Quelle: www.magazintraining.at 18.6.2010
Gesetz

Jeder Mensch hat das Anrecht auf Wahrung seiner Privatsphäre. Doch nur allzu häufig gelangen intime Details ungewollt an die Öffentlichkeit.

Wer Opfer eines Unfalls oder eines Verbrechens geworden ist, wer einer Straftat verdächtigt wird oder auch einfach nur zufällig einem Pressefotografen vor die Linse läuft, kann von einem Tag auf den anderen einem Millionenpublikum ausgeliefert sein. Journalisten müssen jeden Tag abwägen zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und der Intimsphäre der Betroffenen.

Xaver Forthuber interviewt Petra Stuiber ("Standard"), Harald Schneider (APA) und Wolfgang Höllrigl ("Österreich") über ihre Auffassung von Persönlichkeitsschutz.
Quelle: oe1.orf.at/programm 21.6.2010
Radio-Sendung


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