Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer,
wie können Sie durch Controlling noch erfolgreicher werden? Durch Selbstcontrolling, d.h. Controlling durch Sie als Führungskraft selbst!
Wir möchten in diesem Umfrageprojekt herausfinden, wie Controlling-Methoden Ihrer Meinung nach gestaltet sein sollten, damit Sie als SelbstcontrollerIn einen praktischen Nutzen daraus ziehen können. Und das soll Sie nichts kosten außer 6 - 8 Min. Ihrer wertvollen Zeit.
Wir garantieren Ihnen volle Anonymität, d.h. aus Ihren Daten und Antworten kann nicht auf Sie als antwortende Person geschlossen werden.
Als Dankeschön erhalten Sie eine Zusammenfassung der Projektergebnisse.
Weitere Details finden Sie bitte unter:
www.fh-wien.ac.at/unternehmensfuehrung/forschung/forschungsprojekt-selbstcontrolling-fuer-epu/
Für Fragen bzw. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
August Grausam (august.grausam@aon.at)
Helmut Siller (helmut.siller@fh-wien.ac.at)
FHWien-Studiengänge der WKW
Währinger Gürtel 97, 1180 Wien
Tel.: +43 (1) 476-77-5896
www.fh-wien.ac.at
Um zum Fragebogen zu kommen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: ...
Umfrage
"Im Jahr 2012 werden Unternehmen wieder mit zahlreichen Änderungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts konfrontiert. Neuregelungen zum Beschäftigtendatenschutz im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung oder die neuen gesetzlichen Regelungen zur Familienpflegezeit müssen in der Praxis umgesetzt werden.
Arbeitsrecht wird aber nicht nur durch (neue oder geänderte) Gesetze, sondern wesentlich auch durch die Rechtsprechung geprägt und entwickelt. Häufig werden die Gesetze erst durch die zu ihnen ergangene Rechtsprechung in einer für den Rechtsanwender vorhersehbaren Weise konkretisiert. Deshalb ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechungstendenzen ebenso unerlässlich wie die der aktuellen gesetzlichen Neuerungen. Beispielhaft zu nennen sind insoweit aktuelle wichtige Entscheidungen im Bereich des Befristungsrechts oder des Tarifvertragsrechts.
Auch die jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung werfen in der Praxis wieder zahlreiche Fragen auf: Inwieweit sind Mitarbeiterkontrollen nach den neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben noch zulässig? Welche Rechte und Pflichten bringt das Familienpflegezeitgesetz für den Arbeitgeber mit sich, was sind insbesondere die Folgen in kündigungsrechtlicher Hinsicht? Welche Auswirkungen haben die neuen gesetzlichen Regelungen auf die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, welche neuen Verpflichtungen kommen auf den Entleiher zu?
Unsere Fachtagung Arbeitsrecht 2012 beantwortet diese und viele weitere Fragen und zeigt auf, wie die Risiken der Neuerungen gehandhabt und die mit Ihnen verbundenen Chancen genutzt werden können.
Die Veranstaltung ist unverzichtbar für Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung und Mitarbeiter der Personalabteilung. [...]"
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung 17.11.2011
Gesetz Newsletter
Im Rahmen eines internationalen Forschungsprojektes führt die „Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung“ eine Umfrage zum Thema „Radio(-hören) im Internet“ durch.
Das Internet hat Medien und Medienkonsum in vielerlei Hinsicht verändert, so auch das Radio. Unsere Umfrage widmet sich diesem Thema und möchte herausfinden, was Radio hören im Netz so spannend macht. Es geht also um Ihre Meinungen und Einstellungen zum Thema „Radio(-hören) im Internet“. Dabei gibt es keine falschen oder richtigen Antworten, uns interessiert vor allem, was Sie denken!
Der Link zum Fragebogen lautet: www.unipark.de/uc/radiohoeren-im-internet-austria
Darüber hinaus würden Sie uns sehr helfen, wenn Sie den Link auch in Ihrem Freudes- und Bekanntenkreis weiterleiten könnten.
Für Informationen zu dieser Studie können Sie sich gerne an mich wenden: christian.oggolder@oeaw.ac.at
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Dr. Christian Oggolder. ...
Umfrage
"324. Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Festlegung von Entschädigungen für die Rechtsberatung
Aufgrund der §§ 64 und 65 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2011, sowie der §§ 84 und 85 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2011, wird verordnet:
Höhe der Entschädigung für Rechtsberater
§ 1. Die Höhe der Entschädigung für Rechtsberater für den Zeit- und Arbeitsaufwand wird wie folgt festgelegt:
1. im Zulassungsverfahren gemäß § 64 Abs. 5 AsylG 2005 pro Stunde 25,71 Euro;
2. im zugelassenen Verfahren gemäß § 65 Abs. 4 AsylG 2005 pro Stunde höchstens 31,00 Euro.
Höhe der Entschädigung für juristische Personen
§ 2. Sofern eine juristische Person mit der Rechtsberatung betraut ist, wird die Höhe der Entschädigung pro beratenem Fremden wie folgt festgelegt:
1. im Zulassungsverfahren gemäß § 64 Abs. 5 AsylG 2005 194,00 Euro;
2. im zugelassenen Verfahren gemäß § 65 Abs. 4 AsylG 2005 nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten, sofern diese optionalen Leistungsteile abgerufen werden,
a) pro Stunde 92,11 Euro;
b) für die tatsächlich erbrachte Beratungsleistung einmalig 27,63 Euro,
3. im fremdenpolizeilichen Verfahren erster und zweiter Instanz gemäß §§ 84 Abs. 4 und 85 Abs. 4 FPG jeweils 191,00 Euro. [...]"
Das gesamte Bundesgesetzbaltt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 05.10.2011
Gesetz
"320. Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Entgelte für die Rechtsberatung in Beschwerdeverfahren vor dem Asylgerichtshof
Auf Grund des § 66 Abs. 3 des Asylgesetzes 2005 - AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2011, wird verordnet:
§ 1. (1) Das Entgelt für den in einem Beschwerdeverfahren vor dem Asylgerichtshof gemäß § 66 Abs. 1 Asylgesetz einem Asylwerber amtswegig zur Seite gestellten Rechtsberater beträgt 211,00 Euro exklusive USt., wenn mit der Rechtsberatung eine juristische Person betraut wurde.
(2) Das Entgelt gemäß Abs. 1 gebührt für durchgeführte Rechtsberatungen für jeden beratenen Asylwerber. Mit diesem Entgelt werden die damit verbundenen Zeit-, Arbeits- und Sachaufwände, insbesondere auch Reise- und Dolmetschkosten, pauschal abgegolten.
(3) Für die jeweilige mit der Rechtsberatung betraute juristische Person reduziert sich das Entgelt ab der 4001. Rechtsberatung im Kalenderjahr um 25 % und ab der 7001. Rechtsberatung im Kalenderjahr um 35 %, wobei bei der Berechnung der Anzahl die im betreffenden Kalenderjahr durchgeführten Rechtsberatungen gemäß §§ 64 und 65 des Asylgesetzes 2005 sowie gemäß §§ 84 und 85 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100, in der Fassung BGBl. I Nr. 38/2011, einzubeziehen sind.
(4) Das Entgelt gemäß Abs. 1 ist ab dem 1. Jänner 2013 wertgesichert. Als Maß der Wertbeständigkeit dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2010 (VPI 2010) oder ein an dessen Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für die Anpassung dient die für Oktober 2011 verlautbarte Indexzahl. Die mit der Rechtsberatung betrauten juristischen Personen sind berechtigt, jeweils am Beginn des Kalenderjahres, das dem Monat, in dem die Indexzahl des VPI um fünf Punkte im Verhältnis zur Indexzahl für Oktober 2011 gestiegen ist, folgt, eine Preisanpassung zu fordern. Der einer solchen Anwendung der Wertsicherungsklausel zugrunde liegende Index gilt dann für die nächste Berechnung als Basiszahl. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 30.09.2011
Gesetz
"In Nordamerika sind sie schon längst etabliert, nun halten Reality-TV-Shows in Arztpraxen vorwiegend über Schönheitschirurgie auch in Österreich Einzug. Bekannt durch ATV, „verschönern“ beispielsweise unter anderem Dr. Worseg und Dr. Millesi Patienten vor laufender TV-Kamera und gewähren dem Zuschauer vor dem Bildschirm tiefe Einblicke in die Welt der immerwährenden Jugend und der Schönheitsideale.
Die Richtlinie über Arzt und Öffentlichkeit bildet neben dem Berufsrecht den rechtlichen Rahmen für die erwähnten TV-Produktionen und besagt, dass der Arzt prinzipiell im Umgang mit Medien Zurückhaltung zu üben hat. Zudem hat er das Gebot der Sachlichkeit, die Interessen seiner Patienten, Ehre und Ansehen des Standes sowie die Berufspflichten zu beachten.
Zum Schutze des Patienten dürfen die Bilder von bzw. mit Patienten – entsprechend der oben genannten Richtlinie – nur mit deren Zustimmung durchgeführt werden. Das Einverständnis zur Veröffentlichung muss darüber hinaus gegenüber dem Arzt gegeben werden. Abbildungen von Körperteilen dürfen auch ohne Einverständnis des Patienten, allerdings nur unter Wahrung von dessen Anonymität veröffentlicht werden. Die erläuternden Bemerkungen zu dieser Richtlinie verdeutlichen noch einmal, dass einerseits auch für Bilder, die den Patienten mit dem Arzt zusammen zeigen, die ausdrückliche Zustimmung des Patienten benötigt wird. Andererseits muss die Zustimmung eben auch vor dem Arzt und nicht nur vor dem Medium gegeben werden, um den Arzt in den Veröffentlichungsprozess verantwortlich einzubinden. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: SpringerMedizin.at - Newsletter 15.09.2011
Newsletter
"309. Verordnung der Bundesregierung über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 2012 bis 2016
Auf Grund des § 2 Abs. 1 und 4 des Zeitzählungsgesetzes, BGBl. Nr. 78/1976, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 52/1981, wird, in Umsetzung der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung der Sommerzeit, ABl. Nr. L 31 vom 02.02.2001, S 21, verordnet:
1. Im Kalenderjahr 2012 beginnt die Sommerzeit am 25. März 2012 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 28. Oktober 2012 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).
2. Im Kalenderjahr 2013 beginnt die Sommerzeit am 31. März 2013 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 27. Oktober 2013 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).
3. Im Kalenderjahr 2014 beginnt die Sommerzeit am 30. März 2014 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 26. Oktober 2014 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).
4. Im Kalenderjahr 2015 beginnt die Sommerzeit am 29. März 2015 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 25. Oktober 2015 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).
5. Im Kalenderjahr 2016 beginnt die Sommerzeit am 27. März 2016 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 30. Oktober 2016 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).
Faymann Spindelegger Hundstorfer Fekter Heinisch-Hosek Stöger Mikl-Leitner Karl Berlakovich Darabos Schmied Bures Mitterlehner Töchterle"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 13.09.2011
Gesetz
"Ab 11.7.2011 treten neue Fördervoraussetzungen in Kraft. Damit soll der Kreis der Personen, die eine Förderung beziehen können und für die eine Förderung bezogen werden kann, erweitert werden.
Altersgrenze
Die Altersgrenze für den ersten förderbaren Mitarbeiter (bisher höchstens 29 Jahre) fällt ersatzlos weg. Damit kann auch ein älterer Mitarbeiter mit Lebens- und Berufserfahrung, wie ihn EPUs oft benötigen, gefördert werden.
Begriff des Ein-Personen-Unternehmens
Künftig gilt auch als EPU, wer in den letzten fünf Jahren keinen anrechenbaren Dienstnehmer beschäftigt hat.
Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von höchstens zwei Monaten (statt bisher einem Monat) bleiben unberücksichtigt.
Tipp!
Arbeitnehmer, die nach Ende der Lehrzeit während der Behaltezeit beim EPU beschäftigt werden, hindern den Bezug der Förderung nicht mehr. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: UBIT Newsletter 14/2011 Woche 33
-> Landkarte für Veranstaltungs-Regionalsuche
Im Menüpunkt "Veranstaltungen" finden Sie ab sofort unter "Veranstaltungsorte" eine Landkarte mit einer Veranstaltungsübersicht bis auf die Bezirksebene.
Unter dem Menüpunkt -> "Regionalsuche" finden Sie eine Österreich-Karte mit einer Bundesländer-Übersicht.
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Autor: Klaus Vögl
Erscheinungsdatum: 08.06.2011
Publikationsart: Broschüre
"Rechtstipps für Kleinbetriebe, der Klassiker in der 18. Auflage, bietet wieder eine Übersicht und Zusammenfassung von Erleichterungen, Ausnahmen, Bagatellregelungen, Befreiungen und Begrenzungen für Kleinunternehmen.
Klaus Vögl stellt die Randbereiche des Arbeits- und Werkvertragsrechtes mit Auswirkungen im steuerlichen, gewerberechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich sowie andere Hilfestellungen für Klein- und Saisonbetriebe umfassend und praxisnah dar [...]"
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Quelle: Newsletter Buch & Mehr der Service-GmbH der WKÖ 26.07.2011
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