„(5) Bis zum 30. Juni 2016 ist für die Ausbildung im Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rahmen der Anerkennung einer Ausbildungsstätte bei der Festsetzung von mehr als einer Ausbildungsstelle der Ausbildungsverantwortliche auf die Zahl der zu beschäftigenden weiteren Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie anzurechnen.
(6) Eine Ausbildung im Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie, die bis 30. Juni 2016 begonnen worden ist, darf unter Anwendung von Abs. 5 auch über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt und abgeschlossen werden.“
Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.6.2010
Gesetz
ZITAT: "Der VKI gewinnt in erster Instanz zwei Prozesse gegen Firmen, die Zahlscheinzahler mit Gebühren "strafen". Für den VKI ist die erstinstanzliche Entscheidung ein großer Erfolg."
Den gesamten Artikel finden Sie auf Presse.com unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.diepresse.com 11.6.2010
Zeitungs-Artikel
ZITAT: "Nur wer alle im Versorgungsauftrag festgeschriebenen ORF-Programme empfangen kann, muss zahlen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof. Der ORF wünscht sich nun eine Art Haushaltsgebühr. ..."
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Zeitungs-Artikel
ZITAT: "Eine Übergangslösung beendet den vertragslosen Zustand der Selbstständigen-Sozialversicherung. 2012 löst ihn ein völliges neues System mit Belohnungs- und Service-Elementen ab."
Den gesamten Artikel finden Sie auf Presse.com unter dem nachfolgenden Link: ...
Werden sich die beiden Vertragspartner SVA und Ärztekammer noch im letzten Augenblick einigen? Trotz Marathonverhandlungen am Wochenende und laufender Telefongespräche bleiben beide Fronten hart. SpringerMedizin.at berichtet von den aktuellen Entwicklungen und bringt das praktische Ärzteservice, falls es zu keiner Einigung kommen sollte. ...
Quelle: SpringerMedizin Newsletter 31.5. 2010
Wien (OTS) - Grundsätzlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn sie um ihr Recht auf Schadensersatz kämpfen müssen. Sie ersetzt aber nicht den entstandenen Schaden! Sie ist nach dem "Bausteinprinzip" aufgebaut: Das heißt es gibt Paketangebote von "klein" (Grundpaket mit einigen wenigen Einzelleistungen als Bausteinen) bis "umfassend" (Komplettpakete mit vielen Bausteinen). Ein Grundpaket kann mit Zusatzbausteinen - vom allgemeinen Vertrags-Rechtschutz über Mietfragen, bis hin zum Verkehrsrechtsschutz und zum Straf-Rechtsschutz ergänzt werden. Für die KonsumentInnen heißt es deshalb umso mehr: Achten Sie sehr genau auf die Inhalte der einzelnen Bausteine und darauf, was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.
Die AK- Checkliste für den Vertragsabschluss:
+ Fragen Sie sich vor Vertragsabschluss: Wird das richtige Risiko versichert? Welche Gefahren wollen Sie abdecken? In welchen Lebensbereichen haben Sie persönlich ein erhöhtes Risiko, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Achten Sie beim Baustein "Vertragsrechtsschutz" insbesondere darauf, ob Finanzveranlagungen und Streitigkeiten mit Versicherungen enthalten sind.
+ Oft haben Sie schon einen teilweisen Rechtsschutz: Etwa durch die Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Bereich, durch einen Mieterverein bei Mietrechtsstreitigkeiten.
+ Wenn Sie sehr viele Bereiche abdecken müssen, sind sogenannte Komplettpakete oft günstiger.
+ Achtung Wartefristen: Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz mit der Zusendung der Polizze und der Zahlung der ersten Versicherungsrate. Doch beim Rechts-schutz gibt es noch Wartezeiten von drei bis sechs Monaten. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Wartezeit eintreten, besteht keine Deckung.
+ Achtung: Zum Zeitpunkt des Verstoßes, gegen den sie mit Hilfe der Versicherung vorgehen wollen, muss die Rechtsschutzversicherung schon bestanden haben. Es gibt keine Deckung, wenn Sie beispielsweise die Rechtschutzversicherung ...
Quelle: ots/ Arbeiterkammer Wien 20.5. 2010
Pressemeldung
AK testete Versicherungsbedingungen beim Vertragsrechtsschutz bei 17 Anbietern
Wien (OTS) - Wer sein Recht einklagen muss und dabei auf seine Rechtschutzversicherung baut, erlebt nicht selten ein böse Überraschung, so ein AK Test unter 17 Recht-schutzversicherungen. "Im Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise tausende Kleinanleger viel Geld verloren, nicht selten durch Beratungsfehler der Finanzdienstleister. Doch eine Klage auf Schadensersatz wegen Falschberatung ist teuer und wird längst nicht von jeder Rechtsschutzversicherung übernommen: Von 17 gestesteten Versicherungen schließen 7 Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen aus", sagt AK Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. Streitigkeiten aus der Errichtung, Veränderung Planung oder Finanzierung von Bauvorhaben sind bei allen generell ausgeschlossen.
"Für die Versicherten heißt das oft: Gerade dann, wenn sie eine Versicherung bräuchten, haben sie keinen Rechtsschutz. Oft glauben sie aber, sie seien ja gut und - wie in der Werbung versprochen - umfassend versichert", so Kollmann. Die Informationen bei Vertragsabschluss sind oft zu kompliziert und für die Kunden schwer durchschaubar.
Damit die Rechtsschutzversicherungen für die Konsumenten klar durchschaubar sind fordert die AK fordert die Einführung von Produktinformationsblättern beim Abschluss von
Versicherungsverträgen, ähnlich wie dies in Deutschland längst gängige Praxis ist. Diese Klipp-und-Klar-Informationen im Umfang von 1-2 Seiten sollen die maßgeblichen Punkte eines
Versicherungsvertrages auf einen Blick sichtbar machen: Beschreibung der versicherten Risiken, Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten, Prämienhöhe, Vertragsbeendigung.
Die Versicherer sollen die Konsumenten nicht im Regen stehen lassen und wichtige Bereiche rund um Geldanlage, Finanzierung und Versicherungen nicht von der Deckung einer Rechtsschutzversicherung ausnehmen.
Die Ergebnisse der Studie finden Sie unter: ...
Quelle: ots/ AK Wien 20.5. 2010
Pressemeldung Umfrage
Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über Leistungs- und Förderungsstipendien für das Studienjahr 2009/2010.
Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 11.5. 2010
Gesetz
Gesellschaftliche Ordnung entsteht durch normierte Werte, deren Nichtbefolgung Sanktionen nach sich zieht. Es hat seine gesellschaftliche Logik, was wem zu tun erlaubt ist. Oder erlaubt wird. Und da geht das Fragen los: Wer darf wen unter welchen Bedingungen heiraten? Was entscheidet: Kirchliches Recht? Ständische Schranken? Vermögen oder Erbfolge?
Daraus ergeben sich ganz wichtige Fragen des Erbrechts: Wer hat überhaupt Anspruch auf Erbe? Welche oder welches der Kinder? Nur die ehelichen? Oder das älteste, das jüngste, alle? Oder auch Vasallen, Gefolgsleute?
Man kann sich vorstellen, dass diese Fragen für die Entstehung europäisch regionaler Kulturen und deren Strukturen eine gewichtige Rolle gespielt haben. Auch bei dem, was dynastische Geschichte genannt wird. Wer tritt die Erbfolge an? Wer wird König oder Kaiser? Haben Frauen auch das Recht auf die Thronfolge?
Macht und Ohnmacht sozialer Schichten, Aufstieg und Zerfall von politischen Einheiten u. a. m. hingen wesentlich von den jeweiligen Rechtsnormen ab, deren Nachwirkungen wir zum Teil noch heute spüren.
Quelle: oe1.orf.at/programm 7.5. 2010
Radio-Sendung
Zitat: "Die 14. Ärzterechtsnovelle zur Gründung von Ärzte-GmbHs ist endlich in Begutachtung, viele Experten sehen aber wenige Vorteile.
Die Begeisterung der betroffenen Ärzte und Juristen hält sich bis auf einige Ausnahmen in Grenzen, wie erste Reaktionen von Arbeitsrechtlern, Steuerexperten und (Fach)-Ärzten zeigen."
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: SpringerMedizin Newsletter 29.4.2010
Gesetz